• Kolverath (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung

Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.

Beschreibung

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Für Kolverath (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

Version

Technisch erstellt am 11.11.2020

Technisch geändert am 12.02.2024

Stichwörter

auswandern, Umzug ins Ausland

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020