Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
Hinweise für Rheinland-Pfalz: Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Hinweise für Trier: Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
Abmeldung von minderjährigen Kindern
- haben beide Elternteile das Sorgerecht, ist grundsätzlich die Mitwirkung/Zustimmung des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils bei Abmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren erforderlich
Abmeldung von minderjährigen Kindern
- haben beide Elternteile das Sorgerecht, ist grundsätzlich die Mitwirkung/Zustimmung des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils bei Abmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung
Abmeldung
- erfolgt online
- schriftlich
- unter www.trier.de steht das Formular Hauptwohnung, Abmeldung ins Ausland bereit
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werde
Abmeldung
- erfolgt online
- schriftlich
- unter www.trier.de steht das Formular Hauptwohnung, Abmeldung ins Ausland bereit
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeamt gesendet werde
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
auswandern, Umzug ins Ausland