Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung

    Wohnsitz abmelden wegen Auswanderung

    Wenn sie auswandern wollen, müssen Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    • Frau Simone Baulig
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-108

      E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de

    • Frau Alexandra Gerhards
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-109

      E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de

    • Frau Katharina Pertoldi
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-149

      E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de

    • Frau Allyson Sievert
      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Fax: +49 2637 913-100

      Telefon Festnetz: +49 2637 913-148

      E-Mail: Allyson.Sievert@vgwthurm.de

    • Frau Julia Pürling
      Postfachadresse

      Postfach 1263

      56572 Weißenthurm

      Postanschrift

      Kärlicher Straße 4

      56575 Weißenthurm

      Telefon Festnetz: 02637 913-155

      E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    auswandern, Umzug ins Ausland

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de