Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Änderung der Hauptwohnung

    Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen. 

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen. 

    Hauptwohnung ist:

    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
    • Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
    • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen. 
    • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

    Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.

    Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

    Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden ? das geht nun auch in Worms online.

    Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.

    Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    So funktioniert der Online-Dienst:

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.

    Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.

    Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Unabhängig von der Staatsangehörigkeit besteht für jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner eine allgemeine Meldepflicht.

    Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden ? das geht nun auch in Worms online.

    Haben Sie Ehepartner/ Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder, die bereits mit Ihnen an der gleichen Adresse gewohnt haben, können Sie eine Anmeldung im Familienverbund vornehmen. Wählen Sie aus, ob Ihr Ehepartner/ Lebenspartner und/oder Ihre minderjährigen Kinder ebenfalls mit angemeldet werden sollen.

    Eine vorzeitige Anmeldung einer Wohnung ist nicht möglich. Auch eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich.

    Bei Minderjährigen:

    Ab dem 16. Lebensjahr und eigener Wohnung müssen sich die Personen selbst anmelden. 

    Bei einem Umzug im Familienbund können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden. 

    Vor dem 16. Lebensjahr sind die Personen zur Anmeldung verpflichtet, deren Wohnung von der Minderjährigen bezogen wird. Dies sind in der Regel die Eltern.

    In Worms wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnsitzabgabe erhoben. Details dazu finden Sie hier

    Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann gemäß § 54 BMG mit einer Geldbuße geahndet werden.

    So funktioniert der Online-Dienst:

    Für die Nutzung des Online-Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.

    Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.

    Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Abteilung 3.07 Bürgerserviceböro, steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden.

    Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die Meldebehörde für die neue Hauptwohnung

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 25.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      erforderliche Unterlagen

      Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.

      Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

      • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
      • Wohnungsgeberbestätigung (auch bei Einzug bei Familienangehörigen)

      Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

      • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
        • Vorlage Personalausweis, Pass 
        • Geburtsurkunde
      • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
        • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
        • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
          • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
          • Nicht jedoch bei,
            • Zuzug aus dem Ausland 
            • Abmeldung von Amtswegen
      • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
        • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
        • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
          • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
        • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    
      • Die Wohnung liegt im Wormser Stadtgebiet
      • Wohnungsgeberbestätigung 

      Bitte bringen Sie vorrangig die Wohnungsgeberbescheinigung ausgedruckt mit.

      • Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren):
        • Vorlage Personalausweis, Pass 
        • Geburtsurkunde
      • Bei Anmeldung deutsche Staatsbürger:
        • Vorlage Personalausweis, falls nicht vorhanden Reisepass
        • persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro
          • Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
          • Nicht jedoch bei,
            • Zuzug aus dem Ausland 
            • Abmeldung von Amtswegen
      • Bei Anmeldung ausländischer Mitbürger:
        • Vorlage Pass- oder Ausweisdokument 
        • Persönliche Vorsprache im Bürgerservicebüro bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/ Worms
          • Gleiches gilt bei Nachzug vom Ehegatten, Kindern und weiteren Familienmitgliedern
        • beglaubigte Übersetzung von Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil, falls nicht ledig                    

      Formulare

      Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.

      • Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
      • Schriftform erforderlich: möglich 
      • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

      Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.

      Voraussetzungen

      Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

      Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.

      Fristen

      Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.

      Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.

      Bearbeitungsdauer

      keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)

      Kosten

      keine

      Hinweise für Worms: Wohnsitz An- und Ummeldung

      Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

      Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

      Die An- Um- und Abmeldung ist kostenfrei. Es soll hier nur auf die 14-tägige Anmeldefrist geachtet werden.

      Jeder versäumter Monat der Anmeldung kostet 5 Euro.

      Weitere Informationen

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020

      Version

      Technisch erstellt am 11.11.2020 (von: LeiKaImport)

      Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

      Stichwörter

      Anmeldebescheinigung, Nebenwohnsitz, Meldeschein, Wohnsitzabmeldung, Einwohnerwesen, Wohnsitz ummelden, Ummeldebestätigung, Wohnsitzwechsel, Anmeldung, Ummeldebescheinigung, Wohnsitzanmeldung, Meldewesen, Wohnsitz, ummelden, Umzug, Anmeldebestätigung, Hauptwohnsitz, Wohnsitz anmelden, Wohnsitzummeldung, Ummeldung, Anmeldung in einer anderen Gemeinde

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)