Steuerberater Voraussetzungen zur Prüfungzulassung oder Prüfungsbefreiung beauskunften
Auf Antrag kann eine rechtsverbindliche schriftliche Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder für die Befreiung von der Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater erteilt werden.
Beschreibung
Sie möchten prüfen lassen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder für die Befreiung von der Steuerberaterprüfung erfüllen? Hierzu erteilt Ihnen auf Antrag die zuständige Steuerberaterkammer eine verbindliche Auskunft.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
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Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
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Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
- Antragsformular,
- Lebenslauf,
- Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter,
- ggfls. Urkunden über akademische Grade,
- Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten.
Bei Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung:
- Antragsformular,
- Passbild,
- Lebenslauf,
- Entlassungsurkunde (außer bei Professoren),
- Bescheinigung einer deutschen Hochschule, der letzten Dienstbehörde oder des Fraktionsvorstandes über Art und Dauer der Tätigkeit (bzw. der Lehrtätigkeit als Professor/in) auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen.
Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.
Formulare
Voraussetzungen
Sie können eine verbindliche Auskunft bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz beantragen, wenn Sie vorwiegend in Rheinland-Pfalz berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Rheinland-Pfalz wohnen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.
Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob bzw. in wieweit die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder die Befreiung von der Prüfung erfüllt sind.
Fristen
Keine.
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten.
Gebühr 200.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Merkblätter und weitere Informationen zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung sowie zur Befreiung von der Steuerberaterprüfung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 23.10.2020
Stichwörter
Steuerberaterprüfung, Steuerberaterkammer