• Dingdorf (Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz)
Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Steuerberater Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen

Auf Antrag kann die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zusätzlich zu ihrer Berufsbezeichnung des Steuerberaters erteilt werden.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Auf Antrag kann die Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zusätzlich zu ihrer Berufsbezeichnung des Steuerberaters erteilt werden.

Beschreibung

Der Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Den Titel können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte erhalten.

Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Antragsteller seine berufliche Niederlassung hat. In Rheinland-Pfalz ist dies die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Der Begriff "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung. Sie wird an Personen verliehen, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Den Titel können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und niedergelassene europäische Rechtsanwälte erhalten.

Die Verleihung erfolgt durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk der Antragsteller seine berufliche Niederlassung hat. In Rheinland-Pfalz ist dies die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Aktuelles

Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Adresse

Hausanschrift

Hölderlinstr. 1

55131 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

Fax: +49 6131 95210-40

E-Mail: info-sbk@datevnet.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 18.10.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • ausgefüllter Fragebogen zum beruflichen Werdegang
  • Lebenslauf

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

  • Antrag
  • ausgefüllter Fragebogen zum beruflichen Werdegang
  • Lebenslauf

Formulare

Den Antrag erhalten Sie auf Nachfrage bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

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Den Antrag erhalten Sie auf Nachfrage bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Die erforderliche besondere Sachkunde ist durch eine vor einem Sachkundeausschuss abzulegende mündliche Prüfung nachzuweisen. Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung erfordert mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Es werden theoretische und praktische Kenntnisse in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht verlangt.

Personen, die ihre Sachkunde durch eine einschlägige Ausbildung nachweisen und mindestens 3 Jahre buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerlich beraten haben, können auf Antrag von der mündlichen Prüfung befreit werden.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Die erforderliche besondere Sachkunde ist durch eine vor einem Sachkundeausschuss abzulegende mündliche Prüfung nachzuweisen. Die erfolgreiche Ablegung der Prüfung erfordert mehrjährige Berufserfahrung auf diesem Gebiet. Es werden theoretische und praktische Kenntnisse in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht verlangt.

Personen, die ihre Sachkunde durch eine einschlägige Ausbildung nachweisen und mindestens 3 Jahre buchführende land- und forstwirtschaftliche Betriebe steuerlich beraten haben, können auf Antrag von der mündlichen Prüfung befreit werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu richten.

In dem Antrag ist anzugeben, ob die besondere Sachkunde durch eine mündliche Prüfung vor dem Sachkunde-Ausschuss nachgewiesen werden soll oder ob der Antragsteller von dieser Prüfung befreit werden will.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Der Antrag auf Verleihung der Berechtigung zur Führung der Bezeichnung „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zu richten.

In dem Antrag ist anzugeben, ob die besondere Sachkunde durch eine mündliche Prüfung vor dem Sachkunde-Ausschuss nachgewiesen werden soll oder ob der Antragsteller von dieser Prüfung befreit werden will.

Fristen

Keine.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Keine.

Kosten

Die Gebühr beträgt in Rheinland-Pfalz 200,00 EUR € zzgl. 250,00 EUR für die Teilnahme am Sachkundegespräch.

Die Gebühr beträgt 200 € zzgl. 150 € für die Teilnahme am Sachkundegespräch.: Gebühr 200.0 EUR

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Die Gebühr beträgt in Rheinland-Pfalz 200,00 EUR € zzgl. 250,00 EUR für die Teilnahme am Sachkundegespräch.

Die Gebühr beträgt 200 € zzgl. 150 € für die Teilnahme am Sachkundegespräch.: Gebühr 200.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erlaubnis zum Führen des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist in das Berufsregister bei der zuständigen Steuerberaterkammer einzutragen.

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Die Erlaubnis zum Führen des Zusatzes "Landwirtschaftliche Buchstelle" ist in das Berufsregister bei der zuständigen Steuerberaterkammer einzutragen.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 30.01.2025

Hinweise für Rheinland-Pfalz: Antrag auf Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung Verleihung

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 30.01.2025

Version

Technisch erstellt am 23.10.2020

Technisch geändert am 31.01.2025

Stichwörter

landwirtschaftlicher Betrieb, forstwirtschaftlicher Betrieb, landwirtschaftliche Betriebe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020