Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.
Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
zuständige Stelle
die zuständige Gemeinde
Zuständigkeit
die zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land - 3.1.7 Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (nachmittags Terminvereinbarung möglich) Mittwoch ganztägig geschlossen! (Terminvereinbarungen sind jedoch möglich) Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Patrick Betz
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Telefon Festnetz: 06331 872-113
Fax: 06331 872-100
E-Mail: patrick.betz@pirmasens-land.de
Frau Jasmin Stranz
Postanschrift
Bahnhofstraße 19
66953 Pirmasens
Fax: 06331 872-100
Telefon Festnetz: 06331 872-219
E-Mail: jasmin.stranz@pirmasens-land.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
cirka 1 Woche
1 Woche (Ungefähre Angabe)
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.10.2020
Stichwörter
Erschließungsbeiträge, Umlegungsausgleichsleistungen, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Beiträge auf Grund von Leistung, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten