Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-310

    E-Mail: info@bendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 4.4 Bauverwaltung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    E-Mail: info@bendorf.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    1 Woche (Ungefähre Angabe)

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Straßenausbaubeiträge, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Beiträge auf Grund von Leistung, Erschließungsbeiträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Umlegungsausgleichsleistungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English