Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

    Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    zuständige Stelle

    die zuständige Gemeinde

    Zuständigkeit

    die zuständige Gemeinde

    Ansprechpartner

    Stadt Bendorf - Fachbereich 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft, Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Besucheranschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    E-Mail: info@bendorf.de

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.02.2020 (von: Webservice, ST_Bendorf)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bendorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadt Bendorf - Sachgebiet 4.4 Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Stadtpark 1

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Postfachadresse

    Postfach 1464

    56159 Bendorf

    Besucheranschrift

    Im Stadtpark 2

    56170 Bendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    E-Mail: info@bendorf.de

    Telefon Festnetz: 02622 703-0

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2020 (von: Webservice, ST_Bendorf)

    Technisch geändert am 04.11.2024 (von: Webservice, ST_Bendorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    cirka 1 Woche

    1 Woche (Ungefähre Angabe)

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Anliegerbescheinigung Ausstellung

    1 Woche (Ungefähre Angabe)

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Beiträge auf Grund von Leistung, Umlegungsausgleichsleistungen, Straßenausbaubeiträge, Ausgleichsbeiträge in städtebaulichen Sanierungsgebieten, Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge, Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge, Erschließungsbeiträge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)