• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Steuerberater Bestellung

Steuerberater bestellen

Die Bestellung als SteuerberaterIn erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Beschreibung

Als Steuerberater kann tätig werden, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung oder einer erfolgreichen Eignungsprüfung von der Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellt worden ist. Auch wer mit Bescheid der Steuerberaterkammer von der Steuerberaterprüfung befreit wurde, kann zum Steuerberater bestellt werden. Die örtliche Zuständigkeit der bestellenden Steuerberaterkammer richtet sich nach der beabsichtigten beruflichen Niederlassung des Bewerbers.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

Aktuelles

Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

Adresse

Hausanschrift

Hölderlinstr. 1

55131 Mainz

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

Fax: +49 6131 95210-40

E-Mail: info-sbk@datevnet.de

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 18.10.2022

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Bescheinigung über die bestandene Steuerberaterprüfung oder Eignungsprüfung bzw. die Befreiung von der Steuerberaterprüfung (beglaubigte Abschrift)
  • Führungszeugnis (Belegart O) – zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer
  • für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüferinnen oder vereidigte Buchprüfer und Buchprüferinnen zusätzlich: Bescheinigung der Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass einer Bestellung nichts entgegensteht

Formulare

Voraussetzungen

Um zum Steuerberater bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.

Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die Bewerber persönlich geeignet sind. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe gemäß dem  Steuerberatungsgesetz vorliegen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Versagung der Bestellung als Steuerberater ist die Klage vor dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz möglich.

Verfahrensablauf

Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.

  • Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und die Antragsunterlagen bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
  • Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
  • Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.

Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.

Fristen

Keine.

Kosten

Die Kosten für das Verfahren betragen 150,00 Euro.

Im Falle einer Wiederbestellung beträgt die Gebühr 200,00 Euro.

Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen.

Für das Verfahren: Gebühr 130.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 30.01.2025

Version

Technisch erstellt am 20.10.2020

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Bestellungsantrag, Steuerberater, Bestellung, Steuerberaterbestellung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020