Prüfung als Steuerberater Zulassung

    Steuerberater Prüfung zulassen

     Ihre Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt eine Zulassung voraus, die von der zuständigen Stelle erteilt wird.

    Beschreibung

    Sie möchten als Steuerberater/in tätig werden? Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Steuerberaterprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie derzeit vorwiegend arbeiten oder wohnen (falls Sie nicht berufstätig sind). In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular
    • Passbild
    • Lebenslauf
    • ggfls. Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter
    • ggfls. Urkunden über akademische Grade
    • Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten

    Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können in Rheinland-Pfalz zur Steuerberaterprüfung zugelassen werden, wenn Sie

    • vorwiegend in Rheinland-Pfalz berufstätig sind oder, falls Sie nicht berufstätig sind, in Rheinland-Pfalz wohnen
    • ein wirtschaftswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung abgeschlossen haben und danach (bei einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren) 2 Jahre in einem Mindestumfang von 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern praktisch tätig waren (bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: 3 Jahre Berufspraxis)
    • eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden haben und danach 8 Jahre in einem Mindestumfang von 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern tätig waren (bei erfolgreich abgelegter Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt: 6 Jahre Berufspraxis).

    Erfüllen Sie die erforderlichen Berufspraxiszeiten bei der Antragstellung noch nicht, können Sie unter der Bedingung zur Prüfung zugelassen werden, dass Sie diese Zulassungsvoraussetzung bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung erfüllt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

    Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

    Fristen

    Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 31. Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.

    Antragsfrist: ab dem bis zum (Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge)

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung - auch bei wiederholter Antragstellung: Gebühr 200.00 EUR

    Die Gebühr für das Prüfungsverfahren: Gebühr 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuerberaterkammer, Steuerbevollmächtigter, Steuerberaterin, Prüfung, Prüfungszulassung, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English