Prüfung als Steuerberater Verkürzung

    Verkürzte Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen

    Wenn Sie die Steuerberaterprüfung ablegen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Prüfung beantragen.

    Beschreibung

    Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

    Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

    Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

    • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
    • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
    • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
    • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
    • Volkswirtschaft,
    • Berufsrecht.

    Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.

    Unter bestimmten Umständen können Sie eine verkürzte Prüfung ablegen.

    Dies gilt dann, wenn Sie

    • Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
    • vereidigte Buchprüferin oder vereidigter Buchprüfer sind oder
    • die für diese Berufe notwendigen Prüfungen bestanden haben.

    In diesen Fällen werden Sie in folgenden Bereichen nicht geprüft:

    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und
    • Volkswirtschaft.

    Die Prüfung gliedert sich dann in

    • 2 statt gewöhnlicherweise 3 schriftliche Aufsichtsarbeiten, die 4 bis 6 Stunden lang sind und
    • eine mündlichen Prüfung, die je Prüfling nicht länger dauert als 90 Minuten.

    Die Verkürzung der Prüfung beantragen Sie bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 18.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über
      • die Bestellung als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder  
      • die Bestellung als vereidigte Buchprüferin beziehungsweise als vereidigter Buchprüfer oder
      • ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde
    • weitere erforderliche Unterlagen:
      • Antrag auf Zulassung mit Lebenslauf
      • Nachweise über berufliche Qualifikationen

    Voraussetzungen

    • Sie verfügen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung.
    • Sie sind tätig als
      • Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder als
      • vereidigte Buchprüferin beziehungsweise vereidigter Buchprüfer oder
      • haben die für diese Berufe notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Überdenkungsverfahren, im Falle des Nichtbestehens der Prüfung
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Kosten

    Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 1.000 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 26.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)