Prüfung als Steuerberater Verkürzung

    Steuerberater Prüfung verkürzen

    Sie wollen eine verkürzte Steuerberaterprüfung ablegen? Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist.

    Beschreibung

    Sofern Sie als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt sind, oder die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben, können Sie auf Antrag die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil aus zwei Aufsichtsarbeiten und eine mündliche Prüfung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular nebst erforderlicher Unterlagen
    • Passbild
    • Lebenslauf
    • Zeugnis des Hochschulstudiums, der kaufmännischen Berufsausbildung, Zeugnis der Fortbildung zum Steuerfachwirt bzw. Bilanzbuchhalter
    • ggfls. Urkunden über akademische Grade
    • Nachweise und Bescheinigungen über berufliche Tätigkeiten
    • Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über die Bestellung als Wirtschaftsprüfer bzw. vereidigter Buchprüfer oder ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde.

    Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlicher Beglaubigung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können die Steuerberaterprüfung in verkürzter Form ablegen, wenn Sie

    • als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestellt sind
    • die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden haben
    • die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung der Zulassung zur Prüfung in verkürzter Form ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Ablegen der Prüfung in verkürzter Form stellen Sie zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

    Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

    Fristen

    Den Antrag auf Prüfung in verkürzter Form ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung zu stellen. Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 31. Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.

    Antragsfrist: ab dem bis zum (Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April.)

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.

    für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Gebühr 200.00 EUR

    Die Gebühr für das Prüfungsverfahren: Gebühr 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Steuerberaterprüfung, Steuerberaterkammer, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English