Verkürzte Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
Wenn Sie die Steuerberaterprüfung ablegen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verkürzung der Prüfung beantragen.
Beschreibung
Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.
Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.
Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
- steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- Volkswirtschaft,
- Berufsrecht.
Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.
Unter bestimmten Umständen können Sie eine verkürzte Prüfung ablegen.
Dies gilt dann, wenn Sie
- Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
- vereidigte Buchprüferin oder vereidigter Buchprüfer sind oder
- die für diese Berufe notwendigen Prüfungen bestanden haben.
In diesen Fällen werden Sie in folgenden Bereichen nicht geprüft:
- Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- Betriebswirtschaft und Rechnungswesen und
- Volkswirtschaft.
Die Prüfung gliedert sich dann in
- 2 statt gewöhnlicherweise 3 schriftliche Aufsichtsarbeiten, die 4 bis 6 Stunden lang sind und
- eine mündlichen Prüfung, die je Prüfling nicht länger dauert als 90 Minuten.
Die Verkürzung der Prüfung beantragen Sie bei der Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Ansprechpartner
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Aktuelles
Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler
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Ist rollstuhlgerecht
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Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de
E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de
Telefon Festnetz: 02636 9740-500
Telefon Festnetz: 02636 9740101
Telefon Festnetz: 02641 975-0
Telefon Festnetz: 02641 975-610
Telefon Festnetz: 02641 975-660
Telefon Festnetz: 02642 901966
Telefon Festnetz: 02691 305320
Fax: 02641 975-456
Fax: 02641 975-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer über
- die Bestellung als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder
- die Bestellung als vereidigte Buchprüferin beziehungsweise als vereidigter Buchprüfer oder
- ein Nachweis, dass die Prüfung als Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer bestanden wurde
- weitere erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Zulassung mit Lebenslauf
- Nachweise über berufliche Qualifikationen
Voraussetzungen
- Sie verfügen über die Zulassungsvoraussetzungen zur Steuerberaterprüfung.
- Sie sind tätig als
- Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder als
- vereidigte Buchprüferin beziehungsweise vereidigter Buchprüfer oder
- haben die für diese Berufe notwendigen Prüfungen erfolgreich bestanden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Überdenkungsverfahren, im Falle des Nichtbestehens der Prüfung
- Klage vor dem Finanzgericht
Fristen
Antragsfrist: ab dem 30.04.2020 bis zum 30.04.2020 (Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April.)
Kosten
Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 1.000 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.
für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung: Gebühr 200.0 EUR
Die Gebühr für das Prüfungsverfahren: Gebühr 1000.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 26.03.2024
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