Prüfung als Steuerberater Abnahme

    Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater ablegen

    Wenn Sie Steuerberaterin oder Steuerberater werden möchten, müssen Sie in der Regel die Steuerberaterprüfung ablegen.

    Beschreibung

    Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

    Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel die Steuerberaterprüfung ablegen, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

    Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

    • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
    • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
    • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
    • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
    • Volkswirtschaft,
    • Berufsrecht.

    Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.

    Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

    • einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
    • einer mündlichen Prüfung.

    Die Aufsichtsarbeiten sind 6 Stunden lang. Sie werden von den Mitgliedern eines Prüfungsausschusses nach Schulnoten bewertet. Erreichen Bewerberinnen und Bewerber eine Durchschnittsnote von 4,5 oder besser, sind sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.

    Die mündliche Prüfung ist für jeden Prüfling bis zu 90 Minuten lang. Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und 6 Prüfungsabschnitten, in denen der oder dem Geprüften Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden.

    Wer im Durchschnitt die Note 4,15 oder besser erreicht, hat die Prüfung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin bestanden.

    Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.

    Zuständig für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Befreiung von der Steuerberaterprüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.

    Zuständigkeit

    Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 18.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie wurden zur Prüfung zugelassen.
    • Sie haben die Gebühren zur Prüfung rechtzeitig bezahlt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Überdenkungsverfahren
    • Klage vor dem Finanzgericht

    Verfahrensablauf

    • Die Prüfung findet im Oktober desselben Jahres nach der Zulassung zur Steuerberaterprüfung statt.
    • Spätestens einen Monat vor der ersten Aufsichtsarbeit lädt die zuständige Steuerberaterkammer Sie zur Prüfung ein.
    • Zahlen Sie rechtzeitig die Gebühr für die Prüfung an die zuständige Steuerberaterkammer. Zahlen Sie die Gebühr nicht rechtzeitig, gilt das als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung.
    • Sie legen die Steuerberaterprüfung ab. Die Prüfung gliedert sich in 3 Aufsichtsarbeiten. Die Aufsichtsarbeiten erfolgen in der Regel an 3 aufeinander folgenden Tagen und sind jeweils 6 Stunden lang.
    • Sie erhalten von der zuständigen Steuerberaterkammer einen Bescheid über die Prüfungsergebnisse. Ab einer Durchschnitts-Note von 4,5 oder besser sind Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.
    • Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Februar oder März des folgenden Jahres statt. Spätestens einen Monat vor der mündlichen Prüfung erhalten Sie dazu eine Einladung.
    • Sie legen die mündliche Prüfung ab.
      • Sie können sich für den Vortrag eines von 3 Themen aussuchen und haben 30 Minuten Zeit zur Bearbeitung.
      • Insgesamt soll die Prüfung eine Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten.
    • Ab einer Endnote von 4,15 oder besser haben Sie die Prüfung bestanden.
    • Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, mit dem Sie sich zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bestellen lassen können.

    Fristen

    Antragsfrist: ab dem 30.04.2020 bis zum 30.04.2020 (Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge )

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Prüfung als Steuerberater Abnahme

    Antragsfrist: ab dem 30.04.2020 bis zum 30.04.2020 (Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge )

    Kosten

    Gebühr wird in der Regel durch eine Gebührenordnung der zuständigen Steuerberaterkammer festgelegt. Gesetzlich ist eine Gebühr von 1.000 EUR vorgesehen. Die Gebührenordnung kann von diesem Betrag abweichen.

    für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung : Gebühr 200.0 EUR

    Gebühr für das Prüfungsverfahren : Gebühr 1000.0 EUR

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Prüfung als Steuerberater Abnahme

    für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung : Gebühr 200.0 EUR

    Gebühr für das Prüfungsverfahren : Gebühr 1000.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 26.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

    Weiterbildung, Steuerberaterin Prüfung, Steuerberater Prüfung, Arbeitserfahrung für Steuerberaterin, Weiterbildung Steuerberater, Steuerberater, Steuerberaterin, Arbeitserfahrung für Steuerberater, Weiterbildung Steuerberaterin, Prüfung Steuerberater Ablauf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)