Prüfung als Steuerberater Abnahme

    Steuerberater Prüfung abnehmen

    Beschreibung

    Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.

    Zuständigkeit

    Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nebst erforderlicher Anlagen stellen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Steuerberaterprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Diese finden bundeseinheitlich im Oktober statt. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen. Diese finden in der Regel im Februar und März statt.

    Die Steuerberaterprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie derzeit vorwiegend arbeiten oder wohnen (falls Sie nicht berufstätig sind) abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

    Fristen

    Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 31. Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.

    Antragsfrist: ab dem bis zum (Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge)

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.

    für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung: Gebühr 200.00 EUR

    Gebühr für das Prüfungsverfahren: Gebühr 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    prüfen, Steuerberater, staatliche Prüfung, Steuerberaterprüfung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English