Steuerberater Prüfung abnehmen
Beschreibung
Bei der Steuerberaterprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.
Zuständigkeit
Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie müssen einen Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung nebst erforderlicher Anlagen stellen.
Formulare
Voraussetzungen
Die Steuerberaterprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 1 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- § 4 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
- §§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 39 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Rechtsbehelf
Bei Nichtbestehen der Steuerberaterprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.
Verfahrensablauf
Sofern Sie zur Steuerberaterprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den drei schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Diese finden bundeseinheitlich im Oktober statt. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen. Diese finden in der Regel im Februar und März statt.
Die Steuerberaterprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie derzeit vorwiegend arbeiten oder wohnen (falls Sie nicht berufstätig sind) abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.
Fristen
Die Frist für die Einreichung der Zulassungsanträge endet jährlich am 30. April. Die Prüfungsgebühr ist bis zum 31. Juli des Prüfungsjahres zu zahlen.
Antragsfrist: ab dem 30.04. bis zum 30.04. (Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge)
Kosten
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.
für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung: Gebühr 200.00 EUR
Gebühr für das Prüfungsverfahren: Gebühr 1000.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.10.2020
Stichwörter
prüfen, Steuerberater, Steuerberaterprüfung, staatliche Prüfung