Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme
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    Steuerberater Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation abnehmen

    Die Eignungsprüfung ist eine besondere Form der Steuerberaterprüfung. Bei einer Berufsqualifikation aus dem europäischen Ausland berechtigt Sie das Bestehen der Eignungsprüfung für das selbstständige Tätigwerden sowie das Tragen des Titels „SteuerberaterIn" in Deutschland.

    Beschreibung

    Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und die in Deutschland als Steuerberater tätig werden möchten, können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

    Bei der Eignungsprüfung handelt es sich um eine staatliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus höchstens zwei schriftlichen Aufsichtsarbeiten und einer mündlichen Prüfung. Die Prüfungsleistungen werden vom staatlichen Prüfungsausschuss des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz abgenommen.

    Zuständigkeit

    Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1
    55131 Mainz

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    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010
    Technisch geändert am 18.10.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Voraussetzungen

    Die Eignungsprüfung kann nur abgenommen werden, wenn Sie zuvor zur Prüfung zugelassen wurden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Sofern Sie zur Eignungsprüfung zugelassen wurden, nehmen Sie an den schriftlichen Aufsichtsarbeiten teil. Übersteigt die Gesamtnote für die schriftliche Prüfung die Zahl 4,5 nicht, werden Sie zur mündlichen Prüfung geladen.

    Die Eignungsprüfung ist vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie künftig den Beruf des Steuerberaters ausüben möchten, abzulegen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2020
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Eignungsprüfung, Anerkennung, Steuerberater, Steuerberaterin, Steuerberatung, Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020