Eignungsprüfung Zulassung Steuerberater mit Berufsqualifikation aus dem Ausland

    Zulassung zur Eignungsprüfung für Steuerberaterinnen und -berater mit ausländischer Berufsqualifikation beantragen

    Der Beruf SteuerberaterIn ist in Deutschland reglementiert. Das heißt, die Aufnahme oder Ausübung dieses Berufs ist durch staatliche Vorschriften an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden.

    Beschreibung

    Sie haben einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis erworben, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt und möchten in Deutschland als Steuerberater arbeiten?

    Ihre berufliche Qualifikation vorausgesetzt, ist der erste Schritt dazu die Eignungsprüfung vor einem Prüfungsausschuss bei der obersten Finanzbehörde des Bundeslandes, in dem Sie die Tätigkeit aufnehmen wollen. In Rheinland-Pfalz ist dies das Ministerium der Finanzen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Steuerberaterkammer ist die berufliche Selbstverwaltung aller in ihrem Kammergebiet niedergelassenen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt sie die ihr durch das Gesetz übertragenen Aufgaben wahr und vertritt die beruflichen Interessen ihrer Mitglieder.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hölderlinstr. 1

    55131 Mainz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6131 95210-0

    Fax: +49 6131 95210-40

    E-Mail: info-sbk@datevnet.de

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 18.10.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular,
    • Passbild,
    • Lebenslauf,
    • Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,
    • ggfls. Nachweis, dass der Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt wurde.

    Ablichtungen oder Abschriften von Zeugnissen und sonstigen Urkunden sind in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Welche Unterlagen Sie darüber hinaus einreichen müssen, entnehmen Sie bitte dem Antragsformular.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie können in Rheinland-Pfalz zur Eignungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie

    • nach Bestehen der Prüfung als Steuerberater in Rheinland-Pfalz tätig werden möchten
    • einen Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis besitzen, der in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt

    Ist der Beruf des Steuerberaters in Ihrem Herkunftsstaat nicht reglementiert, müssen Sie den Beruf zusätzlich in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden in einem Mitgliedstaat oder Vertragsstaat oder der Schweiz ausgeübt haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei Versagung der Zulassung ist die Klage vor dem Finanzgericht zulässig.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung stellen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer.

    Füllen Sie den Antrag aus und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen. Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Angaben vollständig und richtig sind, falls erforderlich, holt sie weitere Erkundigungen ein. Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob Sie zur Prüfung zugelassen sind.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Die zuständige Behörde hat dem Bewerber den Empfang der Unterlagen innerhalb eines Monats zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. Die Eignungsprüfung ist spätestens sechs Monate nach der Entscheidung über die Zulassung zur Eignungsprüfung anzusetzen.

    1 Monat (In diesem Zeitraum ist der Empfang der Unterlagen zu bestätigen und gegebenenfalls mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen. )

    Kosten

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung ist - auch bei wiederholter Antragstellung - eine Gebühr von 200 € zu entrichten. Die Gebühr für das Prüfungsverfahren beträgt 1.000 €.

    Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Eignungsprüfung - auch bei wiederholter Antragstellung.: Gebühr 200.0 EUR

    Gebühr für das Prüfungsverfahren : Gebühr 1000.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch FM am 13.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Sievers, Frank)

    Stichwörter

    Eignungsprüfung, Anerkennung, Steuerberatung, Steuerberater, Steuerberaterin, Eignungsprüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation als Steuerberater Abnahme

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)