Ausbildungsdauer Verkürzung

    Ausbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen

    Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Sie können eine berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit im Rahmen einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen.

    Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.

    Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:

    • ein Besuch eines Bildungsgangs auf einer berufsbildenden Schule (BBS) (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, höhere Berufsfachschule),
    • eine andere Berufsausbildung

    Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.

    Hinweise für Worms: Versicherungsangelegenheiten für Bürger (Rentenstelle)

    Auskunftserteilung Antragsaufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung

    Antragsaufnahme von

    • Regelaltersrente
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Rente wegen Erwerbsminderung
    • Erziehungsrente
    • Hinterbliebenenrente
    • Kontenklärung
    • Beitragserstattung
    • Freiwillige Versicherung
    • Aufnahme von Zeugenaussagen und Versicherungen an Eides statt

    • Beglaubigung von rentenrechtlich relevanten Unterlagen

    • Bestätigung von Lebensbescheinigungen für ausländische Rententräger

    Information:

    Das Versicherungsamt der Stadt Worms ist zuständig für Auskunftserteilung und Antragsentgegennahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie in Worms wohnen oder hier berufstätig sind.

    Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim ausfüllen der Antragsformulare und leiten Ihre Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.

    Rentenanträge:

    Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen.

    Folgend Unterlagen werden hierzu benötigt:

    • Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
    • Bankverbindung (BIC und IBAN-Nummer)
    • Steuer-Identifikationsnummer
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Krankenkassenkarte
    • ggf. Schwerbehindertenausweis
    • ggf. Adresse der zahlenden Stelle bei Betriebsrente
    • ggf. Vertrag über Altersteilzeit
    • ggf. Nachweise über weitere Ansprüche (z. B. ausländische Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
    • ggf. Geburtsurkunde aller Kinder

    Bei Hinterbliebenenrente werden zusätzlich Sterbe- und Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden von waisenrentenberechtigten Kindern sowie die Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen benötigt.

    Bei Rente wegen Erwerbsminderung sind zusätzliche Angaben zum medizinischen Sachverhalt sowie zum beruflichen Werdegang zu machen (wie Benennung der Erkrankungen, Namen und Adressen der behandelnden Ärzte, Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, Name und Adresse des letzten Arbeitgebers, Beschäftigungsübersicht). 

    Wegen der Individualität des Einzelfalles muss von einer weiteren Aufzählung der möglichen Unterlagen abgesehen werden. Einzelheiten werden bei der Terminvergabe besprochen.

    Anträge auf Kontenklärung:

    Anträge auf Kontenklärung werden ebenfalls von uns entgegengenommen.

    Die individuellen Versicherungsverläufe sind oftmals nicht vollständig, denn nicht immer werden rentenrechtliche Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Zeiten im Beitrittsgebiet und im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten, schulische Zeiten) dem Rententräger automatisch mitgeteilt.

    In diesen Fällen sind oftmals umfangreiche Kontenklärungen erforderlich, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.

    Sonstiges:

    Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt der Rententräger grundsätzlich Originale oder beglaubigte Kopien. Beglaubigungen von rentenrechtlichen Versicherungsunterlagen sowie Lebensbescheinigungen für ausländische Versicherungsträger werden vn uns kostenfrei vorgenommen.

    Kostenpflichtige Beglaubigungen beim Bürgerservice sind somit in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich.

    Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung:

    Versicherungsämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Rentenversicherung. Haben Sie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Ihren gespeicherten Daten bzw. benötigen Sie einen Versicherungsverlauf, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Diese hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus der Stadt Worms ab, einen Termin können Sie unter der Tel.-Nr. 06131-274250 vereinbaren.

    Antragsformulare und Broschüren online:

    Alle Formulare für Rentenanträge, Kontenklärungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie ausführliche Begleitbroschüren werden von der Deutschen Rentenversicherung www.deutscherentenversicherung.de im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.

    Zuständigkeit

    An die zuständige Stelle, die für diesen dualen Ausbildungsberuf zuständig ist. In der Regel handelt es sich um eine Kammer (IHK, Hwk etc.) oder - in wenigen Fällen - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 25 09

    55015 Mainz

    Hausanschrift

    Schillerplatz 7

    55116 Mainz

    Kontakt

    Fax: +49 6131 262-1113

    Telefon Festnetz: +49 6131 262-0

    E-Mail: service@rheinhessen.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700

    E-Mail: sabine.steffens@worms.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
      • Abschlusszeugnis
      • Zertifikat

    Voraussetzungen

    • berufliche Vorbildung

    Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.

    Die zuständige Stelle entscheidet darüber:

    • ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
    • ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
    • welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.

    Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Berufsvorbereitungsjahr, BVJ, Berufsgrundbildungsjahr, BGJ, Anrechnungsverordnung, Anrechnung von Ausbildungszeiten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de