Ausbildungszeit berufliche Vorbildung anrechnen
Sie haben eine berufsvorbereitende Maßnahme absolviert und möchten diese auf Ihre Ausbildungszeit einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen? Informieren Sie sich hier.
Beschreibung
Sie können eine berufliche Vorbildung auf Ihre Ausbildungszeit im Rahmen einer dualen Berufsausbildung anrechnen lassen.
Dadurch verkürzt sich Ihre Ausbildungszeit.
Folgende berufliche Vorbildungen können angerechnet werden:
- ein Besuch eines Bildungsgangs auf einer berufsbildenden Schule (BBS) (zum Beispiel Berufsvorbereitungsjahr, höhere Berufsfachschule),
- eine andere Berufsausbildung
Eine Anrechnung erfolgt nur, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ausbildungsbetrieb einen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen.
Hinweise für Worms: Versicherungsangelegenheiten für Bürger (Rentenstelle)
Auskunftserteilung Antragsaufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung
Antragsaufnahme von
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Erziehungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Kontenklärung
- Beitragserstattung
- Freiwillige Versicherung
- Aufnahme von Zeugenaussagen und Versicherungen an Eides statt
- Beglaubigung von rentenrechtlich relevanten Unterlagen
- Bestätigung von Lebensbescheinigungen für ausländische Rententräger
Information:
Das Versicherungsamt der Stadt Worms ist zuständig für Auskunftserteilung und Antragsentgegennahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie in Worms wohnen oder hier berufstätig sind.
Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim ausfüllen der Antragsformulare und leiten Ihre Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Rentenanträge:
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen.
Folgend Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- Bankverbindung (BIC und IBAN-Nummer)
- Steuer-Identifikationsnummer
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenkassenkarte
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Adresse der zahlenden Stelle bei Betriebsrente
- ggf. Vertrag über Altersteilzeit
- ggf. Nachweise über weitere Ansprüche (z. B. ausländische Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
- ggf. Geburtsurkunde aller Kinder
Bei Hinterbliebenenrente werden zusätzlich Sterbe- und Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden von waisenrentenberechtigten Kindern sowie die Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen benötigt.
Bei Rente wegen Erwerbsminderung sind zusätzliche Angaben zum medizinischen Sachverhalt sowie zum beruflichen Werdegang zu machen (wie Benennung der Erkrankungen, Namen und Adressen der behandelnden Ärzte, Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, Name und Adresse des letzten Arbeitgebers, Beschäftigungsübersicht).
Wegen der Individualität des Einzelfalles muss von einer weiteren Aufzählung der möglichen Unterlagen abgesehen werden. Einzelheiten werden bei der Terminvergabe besprochen.
Anträge auf Kontenklärung:
Anträge auf Kontenklärung werden ebenfalls von uns entgegengenommen.
Die individuellen Versicherungsverläufe sind oftmals nicht vollständig, denn nicht immer werden rentenrechtliche Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Zeiten im Beitrittsgebiet und im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten, schulische Zeiten) dem Rententräger automatisch mitgeteilt.
In diesen Fällen sind oftmals umfangreiche Kontenklärungen erforderlich, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.
Sonstiges:
Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt der Rententräger grundsätzlich Originale oder beglaubigte Kopien. Beglaubigungen von rentenrechtlichen Versicherungsunterlagen sowie Lebensbescheinigungen für ausländische Versicherungsträger werden vn uns kostenfrei vorgenommen.
Kostenpflichtige Beglaubigungen beim Bürgerservice sind somit in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich.
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung:
Versicherungsämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Rentenversicherung. Haben Sie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Ihren gespeicherten Daten bzw. benötigen Sie einen Versicherungsverlauf, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Diese hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus der Stadt Worms ab, einen Termin können Sie unter der Tel.-Nr. 06131-274250 vereinbaren.
Antragsformulare und Broschüren online:
Alle Formulare für Rentenanträge, Kontenklärungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie ausführliche Begleitbroschüren werden von der Deutschen Rentenversicherung www.deutscherentenversicherung.de im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Auskunftserteilung Antragsaufnahme in der gesetzlichen Rentenversicherung
Antragsaufnahme von
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Rente wegen Erwerbsminderung
- Erziehungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Kontenklärung
- Beitragserstattung
- Freiwillige Versicherung
- Aufnahme von Zeugenaussagen und Versicherungen an Eides statt
- Beglaubigung von rentenrechtlich relevanten Unterlagen
- Bestätigung von Lebensbescheinigungen für ausländische Rententräger
Information:
Das Versicherungsamt der Stadt Worms ist zuständig für Auskunftserteilung und Antragsentgegennahme in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Sie in Worms wohnen oder hier berufstätig sind.
Wir helfen Ihnen selbstverständlich beim ausfüllen der Antragsformulare und leiten Ihre Anträge an die zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.
Rentenanträge:
Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag auf Altersrente 3 bis 4 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn einzureichen.
Folgend Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf
- Bankverbindung (BIC und IBAN-Nummer)
- Steuer-Identifikationsnummer
- Personalausweis oder Reisepass
- Krankenkassenkarte
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- ggf. Adresse der zahlenden Stelle bei Betriebsrente
- ggf. Vertrag über Altersteilzeit
- ggf. Nachweise über weitere Ansprüche (z. B. ausländische Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
- ggf. Geburtsurkunde aller Kinder
Bei Hinterbliebenenrente werden zusätzlich Sterbe- und Heiratsurkunde und ggf. Geburtsurkunden von waisenrentenberechtigten Kindern sowie die Rentenversicherungsnummer des Hinterbliebenen benötigt.
Bei Rente wegen Erwerbsminderung sind zusätzliche Angaben zum medizinischen Sachverhalt sowie zum beruflichen Werdegang zu machen (wie Benennung der Erkrankungen, Namen und Adressen der behandelnden Ärzte, Krankenhausaufenthalte der letzten Jahre, Name und Adresse des letzten Arbeitgebers, Beschäftigungsübersicht).
Wegen der Individualität des Einzelfalles muss von einer weiteren Aufzählung der möglichen Unterlagen abgesehen werden. Einzelheiten werden bei der Terminvergabe besprochen.
Anträge auf Kontenklärung:
Anträge auf Kontenklärung werden ebenfalls von uns entgegengenommen.
Die individuellen Versicherungsverläufe sind oftmals nicht vollständig, denn nicht immer werden rentenrechtliche Zeiten (z. B. Kindererziehungszeiten, Kinderberücksichtigungszeiten, Ausbildungszeiten, Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz, Zeiten im Beitrittsgebiet und im Ausland zurückgelegte Versicherungszeiten, schulische Zeiten) dem Rententräger automatisch mitgeteilt.
In diesen Fällen sind oftmals umfangreiche Kontenklärungen erforderlich, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind.
Sonstiges:
Für den Nachweis von Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung benötigt der Rententräger grundsätzlich Originale oder beglaubigte Kopien. Beglaubigungen von rentenrechtlichen Versicherungsunterlagen sowie Lebensbescheinigungen für ausländische Versicherungsträger werden vn uns kostenfrei vorgenommen.
Kostenpflichtige Beglaubigungen beim Bürgerservice sind somit in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung nicht erforderlich.
Sprechtag der Deutschen Rentenversicherung:
Versicherungsämter haben keinen Zugriff auf die Daten der Rentenversicherung. Haben Sie Fragen zur Rentenhöhe oder zu Ihren gespeicherten Daten bzw. benötigen Sie einen Versicherungsverlauf, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Diese hält regelmäßig Sprechtage im Rathaus der Stadt Worms ab, einen Termin können Sie unter der Tel.-Nr. 06131-274250 vereinbaren.
Antragsformulare und Broschüren online:
Alle Formulare für Rentenanträge, Kontenklärungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie ausführliche Begleitbroschüren werden von der Deutschen Rentenversicherung www.deutscherentenversicherung.de im Internet zum Download zur Verfügung gestellt.
Zuständigkeit
An die zuständige Stelle, die für diesen dualen Ausbildungsberuf zuständig ist. In der Regel handelt es sich um eine Kammer (IHK, Hwk etc.) oder – in wenigen Fällen - die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 25 09
55015 Mainz
Kontakt
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.07 Fachstelle für Senioren und Inklusion
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr  
Kontakt
E-Mail: sabine.steffens@worms.de
Telefon Festnetz: +49 6241 853-5700
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweise über die berufliche Vorbildung, zum Beispiel durch:
- Abschlusszeugnis
- Zertifikat
Voraussetzungen
- berufliche Vorbildung
Welche Voraussetzungen Sie außerdem erfüllen müssen, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Zusammen mit Ihrem Ausbildungsbetrieb stellen Sie einen Antrag auf Anrechnung Ihrer beruflichen Vorbildung.
Die zuständige Stelle entscheidet darüber:
- ob Ihre berufliche Vorbildung angerechnet wird,
- ob Ihre Ausbildungszeit verkürzt wird,
- welcher Anrechnungszeitraum berücksichtigt wird.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können Ihre Ausbildungszeit auch verkürzen, wenn Sie einen höheren Schulabschluss vorweisen oder bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen. Darüber hinaus können Sie die Ausbildungszeit verkürzen, wenn Sie bereits Berufserfahrungen in Nebenjobs gesammelt haben. Wenn Sie sich die Fähigkeiten und das Wissen bereits anderweitig angeeignet haben, können Sie ebenso einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen.
Jeder Ausbildungsberuf hat eine Mindestausbildungszeit, die Sie erfüllen müssen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 05.11.2020
Stichwörter
Anrechnungsverordnung, Berufsgrundbildungsjahr, BVJ, BGJ, Anrechnung von Ausbildungszeiten, Berufsvorbereitungsjahr