Berufsvorbereitungsjahr Anmeldung

    Berufsvorbereitungsjahr anmelden

    Sie sind noch schulpflichtig, ohne Berufsreifeabschluss ("Hauptschulabschluss") und haben noch keinen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz gefunden? Dann melden Sie sich bei der zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr an!

    Beschreibung

    Wenn Sie noch schulpflichtig sind und ohne Berufsreifeabschluss ("Hauptschulabschluss") und auch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz haben, dann können Sie sich bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr anmelden.

    zuständige Stelle

    Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.

    Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige berufsbildende Schule. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Berufsbildende Schule Germersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Paradeplatz 8

    76726 Germersheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 7002-0

    Fax: 07274 700219

    E-Mail: sek-germersheim@bbs-germersheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.

    Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.

    Formulare

    Schulindividuell

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und

    • ein Abgangszeugnis der Realschule plus, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium oder
    • ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
    • ein gleichwertiger Abschluss

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.

    Bei der Anmeldung in der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule geben Sie u.a. Ihre Personalien an, die für den Schulalltag wichtig sind, und füllen die schulindividuellen Formulare aus.

    Fristen

    Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.

    Spätere Anmeldungen sind auch möglich.

    Kosten

    Es fallen keine Schulgebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Jugendliche, Ausbildungsplatz, Berufsfindung, BVJ, Schulpflicht, Berufsorientierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English