Berufsvorbereitungsjahr anmelden
Sie sind noch schulpflichtig, ohne Berufsreifeabschluss ("Hauptschulabschluss") und haben noch keinen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz gefunden? Dann melden Sie sich bei der zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr an!
Beschreibung
Wenn Sie noch schulpflichtig sind und ohne Berufsreifeabschluss ("Hauptschulabschluss") und auch keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz haben, dann können Sie sich bei der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule zu einem Berufsvorbereitungsjahr anmelden.
zuständige Stelle
Die zuständige berufsbildende Schule finden Sie auf dem Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich auch an die Agentur für Arbeit wenden, um sich über die Möglichkeiten Ihres beruflichen Werdegangs zu informieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige berufsbildende Schule. Dort erhalten Sie weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und dem Anmeldeverfahren.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Zur Anmeldung an der zuständigen berufsbildenden Schule muss in der Regel das Halbjahreszeugnis der zuletzt besuchten Schule vorgelegt werden und sobald es vorliegt das Abschluss- oder Abgangszeugnis.
Weitere Auskünfte über eventuell erforderliche Unterlagen (z.B. Lebenslauf, Passbild) erteilt Ihnen Ihre berufsbildende Schule.
Formulare
Schulindividuell
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufsvorbereitungsjahr ist eine mindestens neunjährige Schulzeit und
- ein Abgangszeugnis der Realschule plus, einer Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium oder
- ein Abgangs- oder Abschlusszeugnis der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen oder
- ein gleichwertiger Abschluss
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eine erste Beratung zum Berufsvorbereitungsjahr erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit. Diese kann Ihnen ebenfalls die zuständige berufsbildende Schule empfehlen, an die Sie sich ebenfalls wenden können, um weitere Informationen zum Berufsvorbereitungsjahr und das Anmeldeverfahren zu erhalten.
Bei der Anmeldung in der für Sie zuständigen berufsbildenden Schule geben Sie u.a. Ihre Personalien an, die für den Schulalltag wichtig sind, und füllen die schulindividuellen Formulare aus.
Fristen
Damit eine Schule frühzeitig eine ausreichende Anzahl an Klassen einrichten kann, sollte eine Anmeldung nach Ausgabe der Halbjahreszeugnisse, am besten vor dem 1.3. eines Jahres erfolgen.
Spätere Anmeldungen sind auch möglich.
Kosten
Es fallen keine Schulgebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.10.2020
Stichwörter
Berufsfindung, Ausbildungsplatz, Jugendliche, Berufsorientierung, BVJ, Schulpflicht