Ausbildungsförderung Änderung

    Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben

    Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.

    Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.

    Dazu gehören:

    • Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
    • Änderung Ihres Einkommens
    • Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
    • Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
    • Änderung Ihrer Unterkunftskosten
    • Geburt Ihres Kindes

    Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.

    Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.

    Ansprechpartner

    Für Neustadt an der Weinstraße wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Mitteilung über die Änderung
      • Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
    • Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.

    Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.

    Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.

    Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.

    Fristen

    Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Änderungen bekanntgeben, Ausbildungsförderung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English