Ausbildungsförderung: Änderungen bekanntgeben
Bei Ihnen ergeben sich während des BAföG-Bezuges finanzielle Änderungen? Diese Änderungen müssen Sie mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Ausbildungsförderung (BAföG) beziehen, müssen Sie alle Änderungen Ihrer früheren Antragsangaben mitteilen.
Einige Änderungen führen zu einer Erhöhung oder Minderung Ihres Anspruchs.
Dazu gehören:
- Änderung aufgrund der Aufnahme in die Kranken und Pflegeversicherung
- Änderung Ihres Einkommens
- Änderung des Einkommens Ihrer Eltern
- Änderung des Einkommens Ihres Ehegatten/ Ihrer Ehegattin oder Ihres Lebenspartners/ Ihrer Lebenspartnerin
- Änderung Ihrer Unterkunftskosten
- Geburt Ihres Kindes
Bei einer Erhöhung Ihres Anspruchs wird Ihnen monatlich mehr Geld ausgezahlt.
Bei einer Minderung erhalten Sie weniger Geld. Unter Umständen müssen Sie das zu viel gezahlte BAföG zurückzahlen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.2.54 / Hilfe zur Pflege, Soziale Sonderleistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0261 108-0
Fax: 0261 35860
Kontaktperson
BAföG
Internet
erforderliche Unterlagen
- Mitteilung über die Änderung
- Für Änderungen in den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern oder Ehegatten/ Ehegattin oder Lebenspartner/ Lebenspartnerin nutzen Sie das Formblatt 7
- Nachweise zur Änderung (z.B. Entgeltbescheinigungen)
Formulare
Voraussetzungen
Es haben sich Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, die zu einer Änderung Ihres BAföG-Anspruchs führen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn sich etwas bei Ihnen ändert, müssen Sie dies dem Amt für Ausbildungsförderung unverzüglich mitteilen.
Dies können Sie schriftlich oder online erledigen. Zu Ihrem Änderungsantrag müssen Sie auch die relevanten Nachweise einreichen.
Sofern sich Ihr Anspruch erhöht hat, erhalten Sie einen Änderungsbescheid und der erhöhte Bedarf wird Ihnen ausgezahlt. Der Betrag wird Ihnen auch rückwirkend erstattet, wenn Sie alle Änderungen rechtzeitig bekannt gegeben haben.
Sollte sich Ihr Anspruch mindern erhalten Sie ab dem Folgemonat weniger BAföG. Zudem wird geprüft werden, ob Sie in der Vergangenheit zu viel BAföG erhalten haben, was Sie dann erstatten müssen.
Fristen
Sie müssen die Änderungen unverzüglich mitteilen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Änderungen zu Ihrem Namen und Ihrer Anschrift müssen Sie dem Amt für Ausbildungsförderung mitteilen. Sollte Ihr Studium und BAföG-Bezug bereits beendet sein, teilen Sie Namen und Anschriftenänderung bitte auch dem Bundesverwaltungsamt mit.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt am 01.09.2020
Stichwörter
Änderungen bekanntgeben, Ausbildungsförderung