Ausbildungsbetriebe und Auszubildende beraten und unterstützen
Sie haben Fragen rund um Ihre Ausbildung? Sie möchten ein Ausbildungsbetrieb werden? Hier finden Sie Informationen zur Ausbildungsberatung.
Beschreibung
Bei Fragen rund um die Ausbildung beraten verschiedene Institutionen die Auszubildenden und die Betriebe.
Die Beratung für Ausbildungsinteressierte und für Auszubildende wird von der Berufsberatung in den Agenturen für Arbeit angeboten und umfasst Themen wie
- Berufswahl, berufliche Entwicklung, Berufswechsel,
- Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Berufe,
- Möglichkeiten der beruflichen Bildung sowie zur Verbesserung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und Entwicklung individueller beruflicher Perspektiven,
- Ausbildungs- und Arbeitsstellensuche,
- Leistungen der Arbeitsförderung,
- Fragen der Ausbildungsförderung und der schulischen Bildung, soweit sie für die Berufswahl und die berufliche Bildung von Bedeutung sind.
Auch als Unternehmen bzw. Freiberufler oder Ausbildungsbetrieb können Sie die Beratung in Anspruch nehmen.Sie können sich über folgende Themen beraten lassen:
- Voraussetzungen für die Anerkennung als Ausbildungsbetrieb
- Jugendschutz
- Rechte und Pflichten der Auszubildenden und der Ausbildenden
Sie können sich bereits vor dem Abschluss des Ausbildungsvertrages beraten lassen.
Sie werden aber auch während Ihrer Ausbildung beraten.
zuständige Stelle
- Berufsberatung der Agentur für Arbeit
- Industrie-und Handelskammern
- Handwerkskammern
- Landwirtschaftskammer
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Keine.
Voraussetzungen
Keine.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich über die Ausbildung zu informieren. Die Berufsberatung wird von den Agenturen für Arbeit angeboten. Die Ausbildungsberatung wird je nach Beruf von der jeweils zuständigen Stelle angeboten. Dies sind vorrangig die regionalen Kammern (z.B. IHK, Hwk).
Sie können jederzeit einen Termin bei einer beratenden Institution vereinbaren. Das heißt, Sie können sich vor, während und nach Ihrer Ausbildung beraten lassen.
Sie werden dann in einem gemeinsamen Termin umfassend beraten. Bei Bedarf findet der Termin mit allen Beteiligten statt.
Fristen
Keine.
Kosten
Keine.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.09.2023
Stichwörter
Berufsbildungsgesetz, Berufsberatung, Ausbildung