Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen
Sie müssen länger als drei Monate ins Krankenhaus und haben keine Wohnung im Inland? Dann müssen Sie den Ort Ihres Aufenthaltes bei den Meldebehörden anmelden.
Beschreibung
Wer in Krankenhäuser, Pflegeheime oder sonstige Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen wird, braucht sich nicht anzumelden, solange er für eine andere Wohnung im Inland gemeldet ist. Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, hat sich, sobald sein Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet, innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Für Personen, die ihrer Meldepflicht (z. B. wegen Gebrechlichkeit) nicht persönlich nachkommen können, haben die Leiter der Einrichtungen die Aufnahme innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für den Sitz der Einrichtung zuständig ist. Die betroffenen Personen sind hiervon zu unterrichten.
Für Personen, für die ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt die Meldepflicht dem Betreuer.
Wenn es nach Feststellung einer Behörde zur Abwehr einer erheblichen und gegenwärtigen Gefahr, zu Verfolgung von Straftaten oder zur Aufklärung des Schicksals von Vermissten und Unfallopfern im Einzelfall erforderlich ist, haben die Krankenhäuser, Heime und ähnliche Einrichtungen der zuständigen Behörde Auskunft aus ihren Unterlagen zu erteilen. Die Auskunft umfasst Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, Staatsangehörigkeiten, Anschriften sowie Datum der Aufnahme und Datum der Entlassung.
zuständige Stelle
Krankenhäuser, Pflegeheime, ähnliche Einrichtungen sowie die ärztlich zu behandelnden, zu pflegenden oder sich in den Einrichtungen zur Erziehung aufhaltenden Personen (kein Personal), Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Neuwied - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: buergerbuero@neuwied.de
Kontaktperson
Frau Nunzia Bach
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Janina Neufeld
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Sophie Hamm
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Eva Faßbender
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Silke Jebali
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Tina Kaske
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Mila Kluge
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Jessica Krobb
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Herr Colin Marmé
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Verena Runkel
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Sonja Schley
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Anke Schneider
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Herr Robin Schneider
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Olga Thiessen
Telefon Festnetz: +49 2631 802-777
E-Mail: Buergerbuero@stadt-neuwied.de
Frau Michelle Mücke
E-Mail: mmuecke@stadt-neuwied.de
Internet
Stichwörter
Bürgerdienste, Bürgerservice, Meldeamt Einwohnermeldewesen Bürgerbüro
erforderliche Unterlagen
für den Fall der Anmeldung Identitätsnachweis
Voraussetzungen
länger als drei Monate im Krankenhaus, Pflegeheim o.ä. und keine Wohnung im Inland vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 17 Abs. 3 S. 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.06.2020
Stichwörter
Krankenhaus, Pflegeheim, Heimerziehung, Rehabilitation, Anmeldung, Betreuer