Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Sie sind nicht gesetzlich oder privat krankenversichert? Dann leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe auch für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche.
Beschreibung
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
zuständige Stelle
Zuständig ist
- das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe
oder
- das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,
in der der Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Eingliederungshilfe für Behinderte
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Lieferanschrift
Kontakt
Fax: +49 621 504-2704
E-Mail: 5-13@ludwigshafen.de
Kontaktperson
Allgemeine Auskünfte VOR Antragstellung für Erstberatung für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege
Telefon Festnetz: +49 621 504-4045
A - Z für Kinder und Jugendliche
Telefon Festnetz: +49 621 504-2776
A - Bo, San - Schan für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-2754
Bp - Doq, Schao - Schl für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-2689
Dor - G, Scho - Schur für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-4520
H - Kaq, Schm - Schn für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-2676
Kar - Lam, Se - Sis für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-2957
Lan - M für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-3255
Wam - Z, Schus - Sd für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-3764
Sit - Wal, Rou - Sam für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-2770
N - Rot für Erwachsene
Telefon Festnetz: +49 621 504-2661
Rom - Sis
Telefon Festnetz: +49 621 504-2651
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 07.08.2020
Stichwörter
Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe