Hilfe zur Gesundheit Erbringung als Sicherstellung von Hilfen für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Hilfe zur Gesundheit für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche

    Sie sind nicht gesetzlich oder privat krankenversichert? Dann leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe auch für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche.

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht - gesetzlich oder privat - krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.

    Dazu zählen:

    • Unterstützung und Beratung der Eltern
    • Betreuungsangebote und Pflegeangebote
    • Medizinische Behandlungen
    • Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Alltagsbegleitung

    zuständige Stelle

    Zuständig ist

    • das Sozialamt des jeweiligen örtlichen Trägers der Sozialhilfe

                 oder

    • das Sozialamt der vom örtlichen Sozialhilfeträger herangezogenen kreis oder regionsangehörigen Gemeinde,

    in der der Wohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Eingliederungshilfe für Behinderte

    Adresse

    Hausanschrift

    Europaplatz 1

    67063 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Allgemeine Auskünfte VOR Antragstellung für Erstberatung für Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4045

    • A - Z für Kinder und Jugendliche

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2776

    • A - Bo, San - Schan für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2754

    • Bp - Doq, Schao - Schl für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2689

    • Dor - G, Scho - Schur für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-4520

    • H - Kaq, Schm - Schn für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2676

    • Kar - Lam, Se - Sis für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2957

    • Lan - M für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3255

    • Wam - Z, Schus - Sd für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-3764

    • Sit - Wal, Rou - Sam für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2770

    • N - Rot für Erwachsene

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2661

    • Rom - Sis

      Telefon Festnetz: +49 621 504-2651

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Antrag auf Hilfe zur Gesundheit

    - Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

    Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.

    Voraussetzungen

    Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

    - die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,

    - eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt

    - und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.08.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Gesundheitsdienst, Gesundheitshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de