Aufenthaltserlaubnis erteilen für ein studienbezogenes Praktikum EU
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Beschreibung
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikums EU erhalten, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung einen Hochschulabschluss erlangt haben oder noch ein Studium in einem Drittstaat absolvieren, das zu einem Hochschulabschluss führt. Als Hochschule gilt dabei jede Bildungseinrichtung, die einen Studienabschluss ermöglicht, der mit einem Hochschulabschluss, wie er in Deutschland erworben werden könnte, vergleichbar ist. Diesbezüglich ist auf die Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen abzustellen, siehe unter weiterführende Informationen.
Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss die zur Personensorgeberechtigte Person Ihrem geplanten Aufenthalt zum Zweck des studienbezogenen Praktikums zustimmen.
Die Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die vereinbarte Dauer des Praktikums, höchstens jedoch für sechs Monate erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Zuständigkeit
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpartner
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration
Adresse
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist Montag und Mittwoch geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ayse Engin
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-545
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Sandra Kehrer
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-916
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Heidi Lukard
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Telefon Festnetz: 06233 89-517
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Björn Fiedler
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-406
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Silvia Znajewski
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-967
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Formulare
Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
Antrag auf Auflagenänderung
Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Au...
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Weitere Informationen
Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.
Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)
Beschreibung
Bitte beachten: Aktuell kann es bei Terminvergabe und Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen!
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ayse Engin
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Telefon Festnetz: 06233 89-545
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Björn Fiedler
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-406
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Herr Marius Hach
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Telefon Festnetz: 06233 89-534
Fax: 06233 89-15394
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Heidi Lukard
Postanschrift
Westliche Ringstraße 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Gebäude: Westliche Ringstraße 27
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-517
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Frau Silvia Znajewski
Postanschrift
Westliche Ringstr. 27
67227 Frankenthal (Pfalz)
Fax: 06233 89-15394
Telefon Festnetz: 06233 89-967
E-Mail: aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Internet
Formulare
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Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
Antrag auf Auflagenänderung
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Weitere Informationen
Allgemeines Aufenthaltsrecht
Buchstaben
A - K
06233 89 916
Buchstaben
L - Z
06233 89 545
Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de
Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG:
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Nachweise über eine Praktikumsvergütung oder Sperrkonto bei einer Bank)
- Mietvertrag
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Nachweis über erlangten Hochschulabschluss oder über das laufende Studium in einem Drittstaat
- Praktikumsvereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung
- Kostenübernahmeerklärung der aufnehmenden Einrichtung
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben mit der aufnehmenden Einrichtung eine Vereinbarung über die Teilnahme an einem Praktikum abgeschlossen.
- Das Praktikum dient dazu, dass Sie sich Wissen, praktische Kenntnisse und Erfahrungen in einem beruflichen Umfeld aneignen.
- Sie befinden sich im Studium in einem Drittstaat oder haben Ihr Studium nicht länger als zwei Jahre vor der Antragstellung erfolgreich abgeschlossen.
- Das Praktikum entspricht fachlich Ihrem Hochschulabschluss oder dem Studium.
- Die aufnehmende Einrichtung verpflichtet sich zur Übernahme der Kosten, die öffentlichen Stellen bis zu sechs Monate nach der Beendigung der Praktikumsvereinbarung, die für den Lebensunterhalt des Ausländers/der Ausländerin während des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet und für die Abschiebung entstehen.
- Ihr Lebensunterhalt ist für die gesamte Dauer des studienbezogenen Praktikums gesichert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Fristen
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen.
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Weitere Informationen
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/praktikum/
(Deutsch)
https://www.make-it-in-germany.com/en/visa/kinds-of-visa/internship/
(Englisch) - Bewertungsempfehlungen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen:
https://anabin.kmk.org/anabin.html - Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.09.2020
Stichwörter
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Hochschulabschluss, Einreise, Einwanderung, Studienbezogenes Praktikum EU, Praktikum, Drittstaat, Kostenübernahmeerklärung