Bundesweiter Warntag Durchführung

    Probe-Alarm und Probe-Warnungen am bundesweiten Warntag

    Am bundesweiten Warntag werden in Deutschland Warnmittel erprobt. Dazu werden Warn-Apps piepen, Sirenen heulen und Probe-Warnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

    Beschreibung

    Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern. Er findet erstmals am Donnerstag, dem 10. September 2020 ab 11 Uhr statt.

    Ziel des Warntags und der Probe-Warnungen ist es, dass

    • Sie sich mit der Warnung in Notlagen auskennen und
    • Sie wissen, was nach einer Warnung zu tun ist.

    Warnungen werden von den zuständigen Stellen in Bund, Ländern und Kommunen herausgegeben. Gewarnt wird zum Beispiel bei Naturgefahren wie Hochwasser, gefährlichem Wetter oder bei einem Ausfall der Versorgung.

    Mit dem Aktionstag soll außerdem auf die verfügbaren Warnmittel aufmerksam gemacht werden. Dazu gehören zum Beispiel

    • Sirenen,
    • Warn-Apps für das Handy,
    • Einblendungen auf digitalen Werbetafeln oder
    • eine Unterbrechung des Programms im Radio, um eine Warnung zu verlesen.

    Bund und Länder bereiten den bundesweiten Warntag gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Gemeinden vor. Er findet jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September statt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: ordnung@vg-lingenfeld.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Pass- und Einwohnermeldewesen
    • Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
    • Bestattungswesen und Standesamt
    • Fundbüro
    • Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
    • Zivil- und Katastrophenschutz
    • Schnakenbekämpfung
    • Gewerberecht
    • Fischereiwesen
    • Obdachlosenangelegenheiten
    • Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
    • Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
    • Kommunaler Vollzugsdienst
    • Bezirksbeamter der Polizei 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Lingenfeld - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 60

    67360 Lingenfeld

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1261

    67356 Lingenfeld

    Öffnungszeiten

    montags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr dienstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung! hier Termin vereinbaren mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung! hier Termin vereinbaren freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06344 509-199

    Telefon Festnetz: 06344 509-0

    E-Mail: ordnung@vg-lingenfeld.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Kommunaler Ordnungsdienst der Verbandsgemeinde Lingenfeld
    • Vollzugs- und Vollstreckungsbehörde 
    • Abwehr von Gefahren sowie Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    entfällt

    Formulare

    Formulare: entfällt

    Onlineverfahren möglich: entfällt

    Schriftform erforderlich: entfällt

    Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

    Voraussetzungen

    entfällt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Am Warntag werden Probe-Warnungen und Probe-Alarm auf verschiedenen Wegen ausgelöst. Geplant ist der folgende Ablauf:

    • Um 11:00 Uhr wird eine Probe-Warnung an alle Stellen geschickt, die am Warnsystem des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) teilnehmen, die sogenannten Warnmultiplikatoren. An das Warnsystem sind zum Beispiel Radiosender und die Technik (Server) für Warn-Apps angeschlossen.
    • Die Warnmultiplikatoren versenden die Probe-Warnung über ihre Systeme oder Programme an diejenigen Geräte, auf denen Sie die Warnung lesen, hören oder wahrnehmen - zum Beispiel an Radios oder die Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes (NINA).
    • Zeitgleich werden von den zuständigen Stellen in den Ländern, Landkreisen und Gemeinden verfügbare Warnmittel zur Probe ausgelöst, etwa Sirenen und Lautsprecherwagen.
    • Mit jeder Warnung erhalten Sie in der Regel Empfehlungen, was Sie zu Ihrem Schutz tun können oder wo Sie weitere Informationen erhalten.
    • Um 11:20 Uhr wird erneut ein Probe-Signal zur Entwarnung an die teilnehmenden Stellen verschickt.

    Fristen

    entfällt

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    entfällt

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 07.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Warntag, Amtliche Gefahrendurchsage, Modulares Warnsystem, Gefahreninformation, Zivilschutz, Warn-App, Sirene, Probewarnung, MoWaS, Probealarm, Amtliche Gefahrenmitteilung, Warnmultiplikatoren, Katastrophenschutz, Bevölkerungsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English