Hilfe zur Erziehung
    99060006000000

    Erziehungshilfe

    Beschreibung

    Personensorgeberechtigte, meist die Eltern, haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Erziehungshilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2020
    Technisch geändert am 30.09.2025

    Stichwörter

    Hilfen zur Erziehung, Erziehungshilfe, Erziehungsmangel, Familienhilfe, Inobhutnahmen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020