Hilfe zur Erziehung

    Erziehungshilfe

    Beschreibung

    Personensorgeberechtigte, meist die Eltern, haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Erziehungshilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    Hinweise für Worms: Erziehungshilfe: Allgemeiner Sozialer Dienst, Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung

    Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in unterschiedlicher Weise. Zusammen mit der Familie analysieren wir den individuellen Bedarf an Unterstützung, damit möglichst passgenaue sozialpädagogische Hilfen eingesetzt werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 22.09.2020

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsmangel, Inobhutnahmen, Erziehungshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020