Hilfe zur Erziehung
Erziehungshilfe
Beschreibung
Personensorgeberechtigte, meist die Eltern, haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Erziehungshilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Hinweise für Worms: Erziehungshilfe: Allgemeiner Sozialer Dienst, Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien in unterschiedlicher Weise. Zusammen mit der Familie analysieren wir den individuellen Bedarf an Unterstützung, damit möglichst passgenaue sozialpädagogische Hilfen eingesetzt werden können.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Familienhilfe, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsmangel, Inobhutnahmen, Erziehungshilfe