Adoption Widerrufserklärung des Kindes beurkunden
Wenn für oder durch ein Kind in eine Adoption (auch in eine Stiefkind-Adoption) eingewilligt worden ist, kann diese Einwilligung durch das Kind widerrufen werden, wenn es 14 Jahre oder älter ist.. Ein Widerruf muss öffentlich beurkundet werden.
Beschreibung
Für eine Adoption sind grundsätzlich die Einwilligungen der Mutter, des Vaters und des Kindes erforderlich. Hierbei ist es ohne Bedeutung, ob es um eine Adoption durch eine neue Familie (Fremd-Adoption) oder durch einen Stiefelternteil (Stiefkind-Adoption) geht.
Für Kinder, die jünger als 14 Jahre sind, kann nur die Person (bzw. können nur die Personen) die es gesetzlich vertritt (bzw. vertreten) die Einwilligung erteilen. Für ältere Kinder kann in der Regel nur das Kind selbst die Einwilligung erklären. Es braucht dann allerdings die Zustimmung der es gesetzlich vertretenden Person(en).
Solange das Gericht noch nicht über die Adoption entschieden hat, kann ein Kind, das 14 Jahre oder älter ist seine Einwilligung zu seiner Adoption widerrufen. Das ist auch möglich, wenn der gesetzliche Vertreter die Einwilligung für das Kind erklärt hat und das Kind später 14 Jahre alt geworden ist, aber nur, wenn die Adoption noch nicht abgeschlossen ist. Das Kind kann die Einwilligung alleine widerrufen. Es braucht hierzu keine Erlaubnis. Warum das Kind die Einwilligung widerrufen will, spielt keine Rolle.
Für den Widerruf der Einwilligung ist eine Form vorgeschrieben. Der Widerruf muss "öffentlich beurkundet" werden. Diese Beurkundung kann in einem Notariat oder in einem Jugendamt erfolgen. Die Beurkundung im Jugendamt ist gebührenfrei. Für die Beurkundung in einem Notariat entstehen Kosten.
Hinweise für Worms: Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV) Stadt Worms / Kreis Alzey-Worms
Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle (GAV)
Seit dem Jahr 2020 haben sich die Adoptionsvermittlungsstellen der Stadt Worms und des Kreises Alzey-Worms zu der Gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle zusammengeschlossen.
An jedem 4. Donnerstag im Monat bieten wir von 14:00 - 16:00 Uhr Uhr eine Sprechstunde in den Räumen der Kreisverwaltung Alzey-Worms an. Die Termine sind nur mit vorheriger Anmeldung möglich.
Kreisverwaltung Alzey-Worms
Ernst-Ludwig-Straße 36
55232 Alzey
Sonst sind wir zu den üblichen Öffnungszeiten in Worms erreichbar.
Anmeldungen können unter den unten angegeben Nummer vereinbart werden.
Beratung und Auswahl von Adoptionsbewerber/innen:
Wir beraten Menschen, die gerne ein Kind adoptieren möchten. Hierzu gehören Aufklärung über die rechtlichen Folgen, Erläuterung des Verfahrensablaufs und des Überprüfungsprozesses.
Außerdem sprechen wir mit den Adoptionsbewerbern über ihre Motivation sowie die nötigen Rahmenbedingungen für eine Adoption um ein Bild der Bewerber zu erhalten.
Beratung von Eltern
Wir beraten Eltern und werdende Eltern, die aus den unterschiedlichsten Gründen darüber nachdenken, ihr Kind zur Adoption frei zu geben. Dabei klären wir über rechtliche Konsequenzen einer Adoption, sowie über den Ablauf des Adoptionsverfahrens auf.
Vermittlung von zur Adoption freigegebenen Kindern
Wir vermitteln zur Adoption freigegebene Kinder zu potentiellen Adoptionseltern und begleiten alle Beteiligten während des Prozesses.
zuständige Stelle
Der Widerruf der Einwilligung kann in einem Jugendamt oder in einem Notariat beurkundet werden.
Zuständigkeit
Die zentrale Adoptionsvermittlungsstelle des für Sie örtlich zuständigen Jugendamtes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.05 Jugendhilfen
Beschreibung
Jugendamt der Stadt Worms
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Für die Beurkundung muss die Identität nachgewiesen werden, damit klar ist, dass das Kind das adoptiert werden soll und nicht jemand anderes die Einwilligung widerruft. Ein Kind, das 16 Jahre oder älter ist, kann hierfür den Personalausweis vorlegen. Ein Kind das jünger ist, sollte mit der Stelle bei der die Urkunde aufgenommen werden soll, klären, wie es seine Identität belegen kann.
Formulare
Keine
Voraussetzungen
Die gesetzliche Vertretung oder das mindestens 14 Jahre alte Kind selbst hat in der vorgeschriebenen Form in eine Adoption eingewilligt.
Das Kind ist mindestens 14 Jahre alt und geschäftsfähig.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
- Am günstigsten ist es, wenn mit der Stelle die die Urkunde aufnehmen soll ein Termin vereinbart wird. Vor der Beurkundung informiert die Person die die Urkunde aufnimmt über die rechtlichen Folgen, die die Beurkundung hat.
- Für die Beurkundung im Jugendamt ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
- Die Urkunde wird an das Familiengericht übersandt.
- Der Widerruf der Einwilligung wird wirksam, sobald die Urkunde bei dem Familiengericht eingegangen ist. Geht die Urkunde bei dem Familiengericht ein, bevor dieses abschließend über die Adoption entschieden hat, kann die Adoption nicht mehr erfolgen.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die erforderlichen rechtlichen Belehrungen und Fragen, die ggf. vor der Beurkundung gestellt werden sollen, erfordern einen zeitlichen Aufwand. Der Zeitaufwand ist in jedem Einzelfall anders. Hinzu kommt eine eventuelle Wartezeit vor Ort.
Es ist empfehlenswert, einen Termin für die Beurkundung zu vereinbaren.
Kosten
Für die notarielle Beurkundung entstehen Kosten entsprechend der jeweils gültigen Gebührenordnung. Die genaue Höhe der Kosten kann das Notariat vor einer Beurkundung mitteilen.
Die öffentliche Beurkundung des Widerrufs vor der Urkundsperson eines Jugendamtes ist kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Widerruf der Einwilligung muss öffentlich beurkundet werden. Das ist in einem Notariat und in einem Jugendamt möglich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 05.02.2021
Stichwörter
Widerrufserklärung, Einwilligung, Adoption, Wunsch , ab 14 Jahre, gesetzlicher Vertreter