Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung
    99013007026000

    Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten.

    Beschreibung

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die Eltern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Adoption. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

    Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist eine Einwilligung des rechtlichen Vaters in die Adoption bereits vor Geburt des Kindes möglich.

    Hat der Vater dagegen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt, ist über diesen Antrag vor der Adoption des Kindes zu entscheiden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    17er-Straße 1
    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist bereits eine Einwilligung des rechtlichen Vaters vor Geburt des Kindes möglich.

    Verfahrensablauf

    Das Jugendamt hat den nicht mit der Mutter verheirateten Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu beraten.

    Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten. Diese Erklärung muss öffentlich oder notariell beurkundet werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 21.09.2020
    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Adoption, Verzichtserklärung, Einwilligung in die Adoption, Verzichtserklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters auf Übertragung der Sorge/ Beurkundung, Vaterschaftsanerkennung, Kind zur Adoption freigeben, vor der Geburt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020