Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Beurkundung

    Verzichtserklärung des Vaters auf Übertragung der Sorge beurkunden

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die leiblichen Eltern ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten.

    Beschreibung

    Die Einwilligung in die Adoption eines Kindes durch die Eltern ist eine gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzung für eine Adoption. Bei Neugeborenen darf die Einwilligung erst dann erteilt werden, wenn das Kind acht Wochen alt ist.

    Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist eine Einwilligung des rechtlichen Vaters in die Adoption bereits vor Geburt des Kindes möglich.

    Hat der Vater dagegen einen Antrag auf Übertragung des Sorgerechts gestellt, ist über diesen Antrag vor der Adoption des Kindes zu entscheiden.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise oder kreisfreie Städte).

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustinerhof

    54290 Trier

    Verw.-Geb. II

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 651 718-4100

    Telefon Festnetz: 115

    E-Mail: jugendamt@trier.de

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Jugend

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    E-Mail: jugendamt@vulkaneifel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Vaterschaftsanerkennung oder Gerichtsbeschluss über die Feststellung der Vaterschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sind die Eltern nicht verheiratet und haben keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, dann ist bereits eine Einwilligung des rechtlichen Vaters vor Geburt des Kindes möglich.

    Verfahrensablauf

    Das Jugendamt hat den nicht mit der Mutter verheirateten Vater bei der Wahrnehmung seiner Rechte zu beraten.

    Der Vater kann auf den Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge verzichten. Diese Erklärung muss öffentlich oder notariell beurkundet werden.

    Fristen

    Der Verzicht wird mit dem Zugang der Ausfertigung der Urschrift beim zuständigen Familiengericht wirksam.

    Kosten

    Beurkundungen durch die Urkundsperson des Jugendamts sind kostenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Adoption, Verzichtserklärung des nicht mit der Mutter verheirateten Vaters auf Übertragung der Sorge/ Beurkundung, vor der Geburt, Vaterschaftsanerkennung, Einwilligung in die Adoption, Kind zur Adoption freigeben, Verzichtserklärung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de