Heimerziehung
Beschreibung
Die Heimerziehung, sprich eine Einrichtung über Tag und Nacht, oder in einer sonstigen betreuten Wohnform sollen Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichenu statt finden sowie die Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie beitragen.
Hinweise für Worms: Eingliederungshilfe für Kinder/Jugendliche mit Behinderung
In dieser Fachabteilung erfolgt die Planung und Entscheidung über die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen, körperlichen und/oder geistigen Behinderung bis diese das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Grundlage der Hilfegewährung für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung ist § 35 a SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe Gesetz. Die Grundlage für Kinder und Jugendliche mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung ist § 99 SGB IX – Bildungs- und Teilhabe Gesetz.
Die Planung und Entscheidung erfolgt über die gemeinsame Erstellung eines Hilfe- und /Gesamtplan, indem die Bedarfe, Ressourcen und Ziele für Ihr Kind festgehalten werden. Dafür nutzen wir idR das Bedarfserhebungsinstrument (IBE) des Landes Rheinland-Pfalz.
Zu den möglichen Hilfen gehören Integrationshilfen in Kindertagesstätten und in Schulen, Hilfen in teilstationären und stationären Einrichtungen, Hilfen in ambulanter Form u.a. heilpädagogische Leistungen, wie auch Belegung einer integrativen Kindertagesstätte, Autismustherapie oder Hausfrühförderung, etc. …
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hilfe zur Erziehung, Kinderheim, Heimerziehung, Erziehungshilfe, Jugendamt, Jugendhilfe, Heimplatz, Jugendhilfemaßnahme, Betreutes Wohnen, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)