Hilfe für junge Volljährige beantragen
Sie sind 18 bis 21 Jahre alt und sind in einer schwierigen Situation? Dann gibt es für junge Volljährige wie Sie verschiedene Hilfen. Das Jugendamt unterstützt Sie dabei.
Beschreibung
Die Hilfe für junge Volljährige beinhaltet unterschiedliche Leistungen. Es handelt sich sowohl um eine eigenständige Hilfe für 18 bis 21-Jährige sowie um eine Fortsetzungshilfe für über 21-Jährige und die Nachbetreuung.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden.
Die Hilfe wird gewährt, wenn sie aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Jens (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: c.jens@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-2680
Fax: 07274 53-15263
Herr P. Roth (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-1526
Telefon Festnetz: 07274 53-126
E-Mail: p.roth@kreis-germersheim.de
Herr M. Fischer (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Herr D. Schlewing (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-164
E-Mail: d.schlewing@kreis-germersheim.de
Frau S. Wagner (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau M. Kuntz (Netzwerkkoordination und Sachgebietskoordination ASD)
Frau M. Wiesbach (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-3627
E-Mail: m.wiesbach@kreis-germersheim.de
Frau Ch. Meier (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau R. Kreß (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau J. Hartmann (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: j.hartmann@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4643
Fax: 07274 53-15235
Frau J. Konrad (Stellvertretende Personalratsvorsitzende)
Frau S. Hoffmann (Sachgebietskoordination -Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau T. Zimmermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: t.zimmermann@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-483
Frau A. Jehle (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 07274 53-15251
E-Mail: a.jehle@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-259
Frau L. Forchheim (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-170
E-Mail: L.Forchheim@kreis-germersheim.de
Herr H. Menn (Gewalt gegen Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 07274 53-15216
E-Mail: h.menn@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-216
Frau F. Simm (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Herr H. Janzen (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau D. Kunz (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Eventuell einzureichende Unterlagen richten sich nach den Anforderungen des Einzelfalls.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt.
Bei der Hilfe für junge Volljährige in stationärer oder teilstationärer Form können diese herangezogen werden. Über die Heranziehung der Volljährigen entscheidet der Kostenträger im Einzelfall.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Jugendhilfekosten, Jugendhilfe, volljährig