intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung

    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Sie können als Jugendlicher oder junger Volljähriger bei schwierigen Familiensituationen oder auch sozialer Benachteiligung eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beanspruchen.

    Beschreibung

    Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese ist geeignet, wenn sie Probleme wegen einer schwierigen Familiensituation oder sozialer Benachteiligung haben.

    Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

    • mit ihrer Lage umzugehen,
    • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln und
    • Konflikte selbständig zu lösen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 4 - Jugend und Soziales

    Adresse

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Gebäude: Kreisverwaltung Gebäude C

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06381 424-309

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Kusel - Referat 43 - Verwaltung und Soziale Dienste, Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz- Wunderlich Straße 47

    66869 Kusel

    Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Trierer Straße 49-51

    66869 Kusel

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06381 424-440

    Telefon Festnetz: 06381 424-0

    E-Mail: buergerbuero@kv-kus.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie bittemit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festlegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    volljährig, lösen, Probleme, soziale Benachteiligung, Schwierige Familiensituation, Probleme, Konflikte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de