sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.

    Beschreibung

    Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.

    Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Jugendamt - Offene Jugendhilfe - ASD

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Augustiner Hof, Verw.-Geb. II

    54290 Trier

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: jugendamt@trier.de

    Bankverbindung

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stadt Trier Stadtkasse

    Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse

    IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36

    BIC: GENODED1TVB

    Bankinstitut: Volksbank Trier

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Krisen, Alltagsprobleme, Erziehungsprobleme, praktische Lebenshilfe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de