sozialpädagogische Familenhilfe Gewährung

    Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Sie als Familie oder Alleinerziehende/-r benötigen Unterstützung zur Bewältigung Ihres Familienalltags? Dann ist die sozialpädagogische Familienhilfe eine Möglichkeit für Sie.

    Beschreibung

    Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe, die unmittelbar in der Familie und in deren Wohnung stattfindet. Die Familie bekommt Unterstützung in Alltagsfragen und in Form der Aufarbeitung von Problemsituationen. Dafür kommt eine sozialpädagogische Fachkraft regelmäßig für mehrere Stunden pro Woche in die Familie.

    Besonders geeignet ist die Sozialpädagogische Familienhilfe für Alleinerziehende, die bei der Bewältigung des familiären Alltags Unterstützung benötigen.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt das örtliche Jugendamt.

    Hinweise für Mayen-Koblenz: Sozialpädagogische Familienhilfe beantragen

    Team "Allgemeiner Sozialdienst"

    Stadt Bendorf

    Tel. 0261/108-534 (Kernstadt, Stadtteil Mülhofen)

    Tel. 0261/108-620 (Stadtteil Sayn)

    Tel. 0261/108-249 (Stadtteil Stromberg)

    Verbandsgemeinde Maifeld

    Tel. 0261/108-520 (Einig, Gering, Kollig, Lonnig, Münstermaifeld, Ochtendung) 

    Tel. 0261/108-387 (Gappenach, Gierschnach, Kalt, Kerben, Mertloch, Naunheim, Pillig, Polch, Rüber, Trimbs, Welling, Wierschem) 

    Verbandsgemeinde Mendig 

    Tel. 0261/108-126 (Mendig)

    Tel. 0261/108-267 (Bell, Rieden, Thür, Volkesfeld) 

    Verbandsgemeinde Pellenz

    Tel. 0261/108-267 (Kretz, Kruft, Nickenich) 

    Tel. 0261/108-126 (Plaidt)

    Tel. 0261/108-394 (Saffig)

    Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

    Tel. 0261/108-394 (Bereich Mosel ohne Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-606 (Bereich Rhein, Kobern-Gondorf)

    Tel. 0261/108-520 (Wolken)

    Verbandsgemeinde Vallendar

    Tel. 0261/108-136 (Vallendar, Niederwerth, Weitersburg)

    Tel. 0261/108-606 (Urbar)

    Verbandsgemeinde Vordereifel

    Tel. 0261/108-391

    Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Tel. 0261/108-642 (Kaltenengers, Kettig, St. Sebastian, Urmitz) 

    Tel. 0261/108-141 (Bassenheim)

    Tel. 0261/108-620 (Weißenthurm)

    Tel. 0261/108-249 (Mülheim-Kärlich)

    E-Mail: asd@kvmyk.de

    Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung.

    Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Abteilung 5.1 / Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0261 35860

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Internet

    Formulare

    Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Mayen-Koblenz - Referat 5.1.52 / Soziale Dienste

    Adresse

    Postanschrift

    Bahnhofstraße 9

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Servicezeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12 Uhr ab 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Die Mitarbeiter sind im Innen- und Außendienst tätig. Termine nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit: Montag-Freitag von 08.30 Uhr bis 10.00 Uhr.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0261 108-0

    Fax: 0261 35860

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Kinder: Antrag auf Hilfe zur Erziehung

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich mit bitte an das zuständige Jugendamt. Es beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die sozialpädagogische Familienhilfe für Sie eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festlegt, wie die sozialpädagogische Familienhilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll, damit alle Familienmitglieder davon profitieren.

    Kosten

    Die Kosten der sozialpädagogischen Familienhilfe trägt das Jugendamt.

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Krisen, Alltagsprobleme, praktische Lebenshilfe, Erziehungsprobleme

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de