Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe mit dem Ziel Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen.
Beschreibung
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,
- Schwierigkeiten zu überwinden,
- Selbstbewusstsein aufzubauen und
- andere Meinungen zu achten.
Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Landau-Land - FB 4 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag:  8.30 Uhr - 12.30 Uhr Weitere Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung (06341 143-0).
Kontakt
Kontaktperson
Herr Alexander Schneider (Jugendpfleger)
Frau Gianna Jann
Internet
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Soziale Dienste (Ref. 52)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Kosten
Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Jugendhilfe, Selbstbewusstsein stärken, Respekt, Verhaltensauffälligkeiten, Workshops