Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit beantragen
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe mit dem Ziel Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen.
Beschreibung
Soziale Gruppenarbeit ist ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe. Ziel ist, Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten durch soziales Lernen in der Gruppe auszugleichen. Sie ist daher vor allem für ältere Kinder und Jugendliche geeignet.
Durch Gespräche und soziales Lernen in der Gruppe sollen die Betroffenen lernen,
- Schwierigkeiten zu überwinden,
- Selbstbewusstsein aufzubauen und
- andere Meinungen zu achten.
Üblicherweise finden die Gruppentreffen mehrmals wöchentlich statt und dauern ein bis zwei Stunden.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Mitte, Süd, Nord, Hemshof, West
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr  
Kontakt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Oggersheim, Ruchheim, Friesenheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch, Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag, Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr  
Kontakt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Jugendamt: Regionaler Familiendienst Gartenstadt, Maudach, Mundenheim, Rheingönheim
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Klären Sie bitte mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Jugendamt beurteilt Ihren Fall und entscheidet, ob die soziale Gruppenarbeit für Ihr Kind eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.
Kosten
Die Kosten der sozialen Gruppenarbeit trägt das Jugendamt.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Jugendhilfe, Selbstbewusstsein stärken, Verhaltensauffälligkeiten, Workshops, Respekt