Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren
Sie können Ihr eigenes Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst betreuen oder erziehen? Dann besteht die Möglichkeit Ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder Dauer in eine Pflegefamilie zu geben.
Beschreibung
Pflegepersonen nehmen ein fremdes Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) von seinen Eltern selbst erzogen werden kann, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.
Dies geschieht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch Vermittlung durch das Jugendamt.
Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt.
Pflegepersonen leisten durch ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Jugendhilfe, in dem sie Kindern ein Zuhause, Erziehung und Betreuung geben. Sie unterstützen hierdurch auch deren Eltern, die für einen Zeitraum oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.
Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.
Zuständigkeit
Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Postanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis
- ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
- Informationen über die Einkommenssituation
- Certificate of good conduct
- medical certificate or health certificate
- Information about the income situation
- Führungszeugnis
- ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
- Informationen über die Einkommenssituation
- Certificate of good conduct
- medical certificate or health certificate
- Information about the income situation
- Führungszeugnis
- ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
- Informationen über die Einkommenssituation
- Certificate of good conduct
- medical certificate or health certificate
- Information about the income situation
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die sorgeberechtigten Eltern stellen beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob Vollzeitpflege die geeignete Hilfe ist.
Die sorgeberechtigten Eltern können Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern, beispielsweise zu deren allgemeiner Lebenssituation oder religiöser Orientierung. Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Das Jugendamt muss jedoch deren Eignung als Pflegeperson feststellen.
Die Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, Personenberechtigte und Pflegeperson unter Beteiligung des Kindes (je nach Alter) oder Jugendlichen gemeinsam in einem Hilfeplan.
Während der Dauer des Pflegeverhältnisses werden sowohl die Eltern als auch die Pflegepersonen vom Jugendamt betreut und unterstützt.
Hinweise (Besonderheiten)
Pflegegeld:
Wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegepersonen vermittelt, verpflichtet es sich zur Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes des Kindes durch Pflegegeld.
Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist gedacht für Aufwendungen, die direkt für das Pflegekind zu leisten sind, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, Beiträge für Sportvereine usw. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegepersonen.
Das Pflegegeld wird durch das Jugendamt ausgezahlt.
Dokumente
Eingehend
Gesundheitszeugnis
Dokumenttyp: Abschrift
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
Dokumenttyp: Abschrift
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Nachweis über Einkommen
Dokumenttyp: Mitteilung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 10.09.2020
Stichwörter
Erziehungsmangel, Familienhilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung, Erziehungshilfe