Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Erziehungshilfe in Vollzeitpflege gewähren

    Sie können Ihr eigenes Kind aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr selbst betreuen oder erziehen? Dann besteht die Möglichkeit Ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder Dauer in eine Pflegefamilie zu geben.

    Beschreibung

    Pflegepersonen nehmen ein fremdes Kind, das aus unterschiedlichen Gründen nicht (mehr) von seinen Eltern selbst erzogen werden kann, für eine bestimmte Zeit oder Dauer in ihre Familie auf und betreuen und erziehen es.

    Dies geschieht im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege durch Vermittlung durch das Jugendamt.

    Pflegepersonen werden vom Jugendamt sorgfältig auf ihre Aufgabe vorbereitet und auf ihre Eignung hin überprüft. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt.

    Pflegepersonen leisten durch ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Jugendhilfe, in dem sie Kindern ein Zuhause, Erziehung und Betreuung geben. Sie unterstützen hierdurch auch deren Eltern, die für einen Zeitraum oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.

    Jugendamt, Pflegeperson und sorgeberechtigte Eltern beraten im Laufe des Pflegeverhältnisses gemeinsam, was für die Entwicklung des Kindes das Beste ist (Hilfeplan).

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Wenn Sie sich für die Aufnahme eines fremden Kindes in Ihrer Familie interessieren, wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis
    • ärztliches Attest oder Gesundheitszeugnis
    • Informationen über die Einkommenssituation

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die sorgeberechtigten Eltern stellen beim örtlich zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob Vollzeitpflege die geeignete Hilfe ist.

    Die sorgeberechtigten Eltern können Wünsche bei der Auswahl der Pflegefamilie äußern, beispielsweise zu deren allgemeiner Lebenssituation oder religiöser Orientierung. Sie können auch selbst eine Pflegefamilie vorschlagen (z.B. Verwandte). Das Jugendamt muss jedoch deren Eignung als Pflegeperson feststellen.

    Die Gestaltung des Pflegeverhältnisses vereinbaren Jugendamt, Personenberechtigte und Pflegeperson unter Beteiligung des Kindes (je nach Alter) oder Jugendlichen gemeinsam in einem Hilfeplan.

    Während der Dauer des Pflegeverhältnisses werden sowohl die Eltern als auch die Pflegepersonen vom Jugendamt betreut und unterstützt.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Pflegegeld:

    Wenn das Jugendamt ein Kind an Pflegepersonen vermittelt, verpflichtet es sich zur Sicherstellung des notwendigen Unterhaltes des Kindes durch Pflegegeld.

    Das Pflegegeld ist nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt und setzt sich aus dem Betrag für den Lebensunterhalt des Kindes und den Kosten der Erziehung zusammen. Das Pflegegeld ist gedacht für Aufwendungen, die direkt für das Pflegekind zu leisten sind, also für Nahrung, Kleidung, Miete, Strom, Heizung, Schulmaterialien, Taschengeld, Spielzeug, Beiträge für Sportvereine usw. Die Kosten der Erziehung sind ein Beitrag als Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Pflegepersonen.

    Das Pflegegeld wird durch das Jugendamt ausgezahlt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Familienhilfe, Erziehungsmangel, Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Erziehungshilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English