Hilfeplan aufstellen
Wenn Sie "Hilfen zur Erziehung" beantragen möchten, ist der erste Schritt einen sogenannten Hilfeplan in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erstellen.
Beschreibung
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen - der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe möglicherweise nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)
Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Frau C. Jens (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-2680
Fax: 07274 53-15263
E-Mail: c.jens@kreis-germersheim.de
Herr P. Roth (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-126
Fax: 07274 53-1526
E-Mail: p.roth@kreis-germersheim.de
Herr M. Fischer (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Herr D. Schlewing (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: d.schlewing@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-164
Frau S. Wagner (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau M. Kuntz (Netzwerkkoordination und Sachgebietskoordination ASD)
Frau M. Wiesbach (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-3627
E-Mail: m.wiesbach@kreis-germersheim.de
Frau Ch. Meier (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau R. Kreß (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau J. Hartmann (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-4643
E-Mail: j.hartmann@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-15235
Frau J. Konrad (Stellvertretende Personalratsvorsitzende)
Frau S. Hoffmann (Sachgebietskoordination -Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau T. Zimmermann
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-483
Frau A. Jehle (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 07274 53-259
E-Mail: a.jehle@kreis-germersheim.de
Fax: 07274 53-15251
Frau L. Forchheim (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: L.Forchheim@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-170
Herr H. Menn (Gewalt gegen Kinder und Jugendliche)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 07274 53-15216
Telefon Festnetz: 07274 53-216
E-Mail: h.menn@kreis-germersheim.de
Frau F. Simm (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Herr H. Janzen (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Frau D. Kunz (Allgemeiner Sozialer Dienst)
Internet
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind Einzelfall abhängig.
Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
- Verwandte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- die Schule des Kindes
- falls erforderlich ein psychologischer Dienst
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen abgeändert werden.
Kosten
Für die Erstellung des Hilfeplans fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 11.09.2020
Stichwörter
Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Erziehungsbeistandschaft, Kinderhilfe, Hilfeplanverfahren, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Erziehungshilfe, Hilfen zur Erziehung, Familienhilfe, Integration, Inklusion, Therapeuten, Jugendhilfe, Erziehungsmangel, Thérapie