Hilfeplan Aufstellung
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    Hilfeplan aufstellen

    Wenn Sie "Hilfen zur Erziehung" beantragen möchten, ist der erste Schritt einen sogenannten Hilfeplan in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erstellen.

    Beschreibung

    Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen - der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.

    Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:

    • Bedarf
    • Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
    • Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe möglicherweise nicht erfolgreich?
    • Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
    • Ziel der Hilfsmaßnahmen
    • Was soll sich durch die Hilfe ändern?
    • Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
    • Art der Hilfe
    • Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
    • Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
    • Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
    • notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)

    Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 21 - Jugendhilfe (Jugendamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    17er-Straße 1
    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2014
    Technisch geändert am 01.04.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:

    • Verwandte,
    • Ärztinnen und Ärzte,
    • die Schule des Kindes
    • falls erforderlich ein psychologischer Dienst

    Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen abgeändert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2020
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Stichwörter

    Integration, Inklusion, Thérapie, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Erziehungsbeistandschaft, Erziehungshilfe, Erziehungsmangel, Familienhilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanverfahren, Jugendhilfe, Kinderhilfe, Therapeuten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020