Hilfeplan aufstellen
Wenn Sie "Hilfen zur Erziehung" beantragen möchten, ist der erste Schritt einen sogenannten Hilfeplan in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu erstellen.
Beschreibung
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen - der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- Falls Sie schon andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe möglicherweise nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung)
Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem örtlichen Jugendamt.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Wirges (Kreis Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Die benötigten Unterlagen sind Einzelfall abhängig.
Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
- Verwandte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- die Schule des Kindes
- falls erforderlich ein psychologischer Dienst
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Wenn nötig, kann der Hilfeplan bei diesen Treffen abgeändert werden.
Kosten
Für die Erstellung des Hilfeplans fallen keine Gebühren an.
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.09.2020
Stichwörter
Familienhilfe, Jugendhilfe, Inklusion, Kinderhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Erziehungsmangel, Integration, Hilfeplanverfahren, Hilfen zur Erziehung, Erziehungshilfe, Therapeuten, Thérapie, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen