Hilfeplan

    Hilfeplan

    Beschreibung

    Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen. Der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen, der die Eckpunkte der zu leistenden Hilfe festlegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 17.09.2020

    Technisch geändert am 19.10.2022

    Stichwörter

    Hilfen zur Erziehung, Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfeplanverfahren, Inklusion, Thérapie, Erziehungsmangel, Jugendhilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Kinderhilfe, Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Integration, Therapeuten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020