Hilfeplan
Hilfeplan
Beschreibung
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfe zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen. Der erste Schritt ist, gemeinsam mit allen Beteiligten einen Hilfeplan zu erstellen, der die Eckpunkte der zu leistenden Hilfe festlegt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Hilfen zur Erziehung, Erziehungshilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfeplanverfahren, Inklusion, Thérapie, Erziehungsmangel, Jugendhilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Kinderhilfe, Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft, Integration, Therapeuten