Geburtszeit Bescheinigung

    Geburtszeit bescheinigen

    Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 29

    66994 Dahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06391 9196-199

    Telefon Festnetz: 06391 9196-00

    E-Mail: info@dahner-felsenland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Personenstands-, Staatsangehörigkeitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 29

    66994 Dahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06391 9196-199

    Telefon Festnetz: 06391 9196-00

    E-Mail: info@dahner-felsenland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. Reisepass

    Voraussetzungen

    • Sie sind über 16 Jahre alt und
    • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
    • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
    • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von:

    Gebühr 10.00 EUR

    Gebühr 12.00 EUR

    Gebühr 12.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Geburt, Bescheinigung, Baby, Personenstand

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de