Geburtszeit Bescheinigung

    Geburtszeit bescheinigen

    Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Luxemburger Straße 6

    54687 Arzfeld

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 30  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6550 974-100

    Fax: +49 6550 974-163

    E-Mail: info@vg-arzfeld.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis bzw. Reisepass

    Voraussetzungen

    • Sie sind über 16 Jahre alt und
    • Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
    • Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
    • Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen Gebühren in Höhe von:

    Gebühr 12.00 EUR

    Gebühr 10.00 EUR

    Gebühr 12.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 11.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Geburt, Personenstand, Baby, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English