Geburtszeit Bescheinigung
Geburtszeit bescheinigen
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Ansprechpartner
Verbandsgemeindeverwaltung Arzfeld - FB 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Schönecker (Stv. Fachbereichsleiterin 3)
Hausanschrift
54687 Arzfeld
Fax: +49 6550 974163
Telefon Festnetz: +49 6550 974103
E-Mail: martina.schönecker@vg-arzfeld.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Voraussetzungen
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von:
Gebühr 12.00 EUR
Gebühr 10.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2020
Stichwörter
Geburt, Personenstand, Baby, Bescheinigung