Geburtszeit bescheinigen
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Dies geschieht anhand einer Geburtsurkunde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.1 Standesamt
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website
Kontakt
Kontaktperson
Frau Andrea Faust
Frau Kerstin Kuhn
Frau Tanja de Fries
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Voraussetzungen
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von:
Gebühr 10.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Hinweise für Simmern-Rheinböllen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Gebühr: 13,00 €
Vorkasse: Nein
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2020
Stichwörter
Bescheinigung, Baby, Geburt, Personenstand