Geburtszeit bescheinigen
Sie möchten die Geburtszeit wissen? Dann wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person für eine Auskunft.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, sich Auskünfte über die Geburtszeit aus dem Geburtenregister erteilen bzw. bescheinigen zu lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes der jeweiligen Person.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Dierdorf - 3.2 Personenstands-, Staatsangehörigkeits-, Bestattungswesen
Adresse
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Udo Stein
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Telefon Festnetz: 02689 291-3000
Fax: 02689 291-73000
E-Mail: udo.stein@vg-dierdorf.de
Frau Gisela Aust
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Fax: 02689 291-73008
Telefon Festnetz: 02689 291-3008
E-Mail: gisela.aust@vg-dierdorf.de
Frau Monika Jensen
Postanschrift
Neuwieder Straße 7
56269 Dierdorf
Fax: 02689 291-73001
Telefon Festnetz: 02689 291-3001
E-Mail: monika.jensen@vg-dierdorf.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
Voraussetzungen
- Sie sind über 16 Jahre alt und
- Sie sind die Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, oder deren Ehegattin/Ehegatte, Lebenspartner/in, Vorfahr/in, Abkömmling oder
- Sie haben Ihr rechtliches Interesse glaubhaft gemacht oder
- Sie haben als Geschwister der Person, auf die sich der Registereintrag bezieht, ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Gebühren in Höhe von:
Gebühr 10.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gebühr 12.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 11.11.2020
Stichwörter
Geburt, Bescheinigung, Baby, Personenstand